Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Rentenbesteuerung: Warnung vor Steuererhöhungen

(Berlin) - In der Diskussion um eine Reform der Rentenbesteuerung hat der Bund der Steuerzahler zu mehr Sachlichkeit und zu mehr Zurückhaltung aufgerufen. Dr. Karl Heinz Däke, der Präsident des Bundes der Steuerzahler, warnte in diesem Zusammenhang davor, Steuererhöhungen das Wort zu reden. "Es ist bezeichnend", so der Steuerzahlerpräsident, "dass von bestimmter Seite schon wieder Steuererhöhungen ins Spiel gebracht werden, obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung noch gar nicht vorliegt und noch gar nicht abzusehen ist, welche Korrekturen vom Gesetzgeber vorzunehmen sind."

Wenn jetzt schon im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Reformüberlegungen angestellt werden, dann sollten sie darauf gerichtet sein, bei einer Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften die Mindestvoraussetzungen im Hinblick auf Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung zu erfüllen. So verlangt das Leistungsfähigkeitsprinzip, dass die zwangsläufig zu erbringenden Vorsorgeaufwendungen in vollem Umfang zum Abzug zugelassen werden. Däke: "Bei einer erweiterten Rentenbesteuerung müssen die geltenden Vorsorgeabzüge auf jeden Fall angehoben werden. Keinesfalls darf es zu einer Doppelbesteuerung dadurch kommen, dass Renten (voll) besteuert werden, die aufgrund (teilweise) besteuerter Vorsorgeaufwendungen erworben wurden."

Ganz wichtig ist es nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler auch sicherzustellen, dass für derzeitige und baldige Rentner ein ausreichender Vertrauensschutz gewahrt bleibt. Denn ihnen ist es nicht mehr möglich, ihre finanzielle Altersvorsorge an die geänderten steuerlichen Bedingungen anzupassen.

Falls sich im Rahmen der Neuregelung und der erweiterten steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen zunächst Mindereinnahmen ergeben sollten, dürfen diese nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler nicht durch Steuererhöhungen an anderer Stelle finanziert werden. Vielmehr müssen sie durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten ausgeglichen werden. Bei Steuererhöhungen müssten sehr viele Bürger die erweiterte Steuerbefreiung der Vorsorgeaufwendungen zum großen Teil selbst finanzieren und würden deshalb infolge der späteren erweiterten Rentenbesteuerung insgesamt höher besteuert. Dazu darf es nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler aber nicht kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
PRÄSIDIUM/Pressestelle des Bundes der Steuerzahler e.V., Rückfragen an: Dieter Lau, Tel: 0611-991330

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