Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Regionalkonferenz setzt Signal für Qualität am Bau

(Weiden) – Am 31.5 richteten die Oberpfälzer Planer einen Appell an das Qualitätsbewusstsein ihrer öffentlichen und privaten Auftraggeber:
Hochwertige Ingenieurleistungen haben ihren Preis. Sie gehören nicht zerstückelt, sondern in eine Hand. Weder in Prag noch in Budapest, erst recht aber nicht in der Oberpfalz können Qualitätsplanungen zu Mondscheintarifen erbracht werden. Erliegen Bauherren der Versuchung durch Dumpingangebote oder verlangen sie diese gar, sind dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet. Auf große Zustimmung stieß deshalb das einmütige Bekenntnis der Vertreter von Bezirksregierung, Landratsamt und Kommunen zum Schutz von Qualität und zur Einhaltung der gesetzlich normierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Sanierung verspätet erkannter Planungsmängel übersteigt den „eingesparten“ Honorarbetrag in der Regel um ein Vielfaches. Ein mangelbehaftetes, billig geplantes und gebautes Objekt ist für seinen Eigentümer Zeitbombe und Kostenfalle zugleich. Qualitätsbewusstsein ist die notwendige Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit am Bau. Qualität wird geplant und gebaut, jedoch nicht „erprüft“. Deshalb sollten Immobilien-Käufer den von Bauträgern im Verbund mit finanzierenden Banken angebotenen Phasen-Checks und Prüfsiegeln stets mit größter Skepsis begegnen. Denn Qualitätsbescheinigungen diesen Zuschnitts verfolgen nicht das „mängelfreie Werk“, sondern die Marketinginteressen der Beteiligten. Der Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke.

Baumängel haben System. Das in der Bayerischen Bauordnung angelegte Genehmigungsfreistellungsverfahren wird vielfach als Freibrief für unvollständige Planungsunterlagen missverstanden. Ein Verhalten, das der Freistaat Bayern nach Überzeugung der Oberpfälzer Planer nicht rigoros genug sanktioniert. Drastische Qualitätsverluste, etwa bei den „freigestellten“ Ein- und Zwei-Familienhäusern, sind die logische Konsequenz. Schwere Unglücksfälle sind im freigestellten Bereich nicht länger auszuschließen. Da Qualität nicht erzwungen wird, sind nach Erhebungen der Planer bereits 40% der freigestellten Bauten in Augsburg und gar 50% der Bauten in Aschaffenburg ohne begründende Unterlagen erstellt worden.
Die den (Wohnungs-) Baumarkt beherrschenden Investoren und Bauträger ziehen alle Register der Kostensenkung. Auf notwendige Pläne und Nachweise wird vielfach verzichtet. Erwerber laufen deshalb Gefahr, sich spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist einem völlig unkalkulierbaren Risiko gegenüberzusehen. Deshalb sollten die Käufer sich im Sinne der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes stets alle Planungsunterlagen und Nachweise (Wärmeschutz, Schallschutz etc.) vor Vertragsunterzeichnung vorlegen lassen oder besser noch, von Anfang an einen unabhängigen Beratenden Ingenieur hinzuziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau Einsteinstr. 1-3 81675 München Telefon: 089/4194340 Telefax: 089/41943420

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