Pressemitteilung | vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. - Hauptgeschäftsstelle und Region NRW

Regierung darf Alterssicherungssparen nicht gegen das selbstgenutzte Wohneigentum ausspielen!

(Berlin) - Immobilienwirtschaftliche Spitzenverbände fordern zeitgleiche Aufnahme des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge im Gesetz zur Rentenreform.

Die private Altersvorsorge durch Kapitaldeckung darf nicht zu Lasten der bisher am meisten verbreiteten Form der privaten Altersvorsorge, des selbstgenutzten Wohneigentums, gehen.

Das selbstgenutzte Wohneigentum muss in die Förderung der privaten Altersvorsorge aufgenommen werden und die im Rahmen der geförderten Altersvorsorge angesparten Mittel müssen für das selbstgenutzte Wohneigentum umgeschichtet werden können.

Dies ist die zentrale Forderung der Verbände der Immobilienwirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft des Evangelischen Siedlungswerks und des Katholischen Siedlungsdienstes, des BFW Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen e.V., des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V., des vhw Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. und des Zentralverbandes Haus und Grund Deutschland e.V. auf einer gemeinsamen Pressekonferenz zu dem Diskussionsentwurf über die Rentenreform.

Bleibt es bei der Ausgrenzung des selbstgenutzten Wohneigentums, kommt es nach Auffassung der Verbände zu einem drastischen Rückgang
bei der selbstgenutzten Immobilie. Das einseitige Förderangebot im Altersvermögensaufbau wird bei den meisten Schwellenhaushalten -
etwa zwei Drittel aller potentiellen künftigen Eigentümer - zu einer Entscheidung für eine Sparleistung in die von den Kriterien
begünstigten Anlagen führen. Damit fehlt ihnen das notwendige Eigenkapital für den Eigentumserwerb.

Diese Haushalte müssen den Traum von den eigenen vier Wänden zurückstellen, wenn nicht gar aufgeben - jedenfalls wird sich in
Deutschland das ohnehin späte Einstiegsalter in das Wohneigentum noch weiter nach hinten verlagern.

Mit der vorgesehenen Weichenstellung wird zugleich die durch das Eigenheimzulagengesetz wirkungsvoll umgesetzte parteienübergreifende
Zielsetzung der Wohneigentumspolitik aufgekündigt, den Schwellenhaushalten über die selbstgenutzte Immobilie den Weg für die
private Altersvorsorge zu ebnen.

Die Ausklammerung der selbstgenutzten Immobilie in dem Entwurf zum Altersvermögensaufbaugesetz ist aus Sicht der Verbände weder mit der
Zielsetzung dieses Gesetzes noch mit den Wünschen der Bürger vereinbar. Auch bestehen keine unüberwindbaren gesetzestechnischen Schwierigkeiten, das selbstgenutzte Wohneigentum in das Fördermodell zur privaten Altersvorsorge zu integrieren.

Das Wohneigentum ist bereits die mit Abstand bedeutendste private Vorsorge für das Alter: Für rund 60 Prozent aller jungen
Rentnerhaushalte (Alter des Haushaltsvorstandes 60 bis 70 Jahre) ist das Wohneigentum eine wesentliche Säule der Alterssicherung. Nach
aktuellen Umfragen sehen 80 Prozent der Deutschen in dem selbstgenutzten Wohneigentum eine geeignete Form der Altersvorsorge.

Der Rentnerhaushalt im entschuldeten Wohneigentum hat gegenüber dem Mieterhaushalt deutliche Vorteile bei den Wohnkosten. Die
Wohnkosten der Wohneigentümer liegen um 20 bis 25 Prozentpunkte unter den Anteilen am verfügbaren Einkommen, die von Mieterhaushalten
aufgewendet werden. Die in der ersparten Miete und Wertentwicklung liegenden Erträge des selbstgenutzten Wohneigentums waren in der
Vergangenheit vergleichbar mit anderen Kapitalanlagen.

Über die "Rentenzahlung" in Form der Mietersparnis hinaus lässt sich entschuldetes Wohneigentum im Bedarfsfall in eine langfristige
Rentenzahlung umwandeln. Neben der Möglichkeit der Nachbeleihung ist ein Verkauf auf Rentenbasis oder der Verkauf des Hauses und Kauf
einer Rente bei einer Versicherung vorstellbar. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass hier auch an Modelle angeknüpft werden kann, die
sich bereits in der Praxis bewährt haben.

Soweit eine nachgelagerte Besteuerung überhaupt angebracht ist, kann diese Frage auch beim selbstgenutzten Wohneigentum
gesetzestechnisch problemlos gelöst werden. Dafür kann gegebenenfalls die auf die Förderung der Altersvorsorge entfallende anteilige
Mietersparnis als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Die in der Kabinettvorlage vorgesehene Vollversteuerung ist allerdings generell
abzulehnen, weil sie das Vorsorgeprinzip konterkariert.

Der notwendige Umbau der Alterssicherungssysteme wird gesellschaftlich nur akzeptiert und zukunftsfähig, wenn er bewährte
Instrumente aufnimmt und nicht diskriminiert. Deshalb fordern die Verbände den machbaren Weg, das selbstgenutzte Wohneigentum
zeitgleich in die geförderte Altersvorsorge aufzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Volksheimstättenwerk Frau Eleonore Papenhagen Tel. 030/39047316

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