Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes verabschiedet

(Bonn) - Am vergangenen Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Vor anderthalb Jahren hatte die Bundesregierung in einer überstürzten Aktion den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse von 25% auf 20% gesenkt. Der laute Protest der Künstler und der Kulturwirtschaft hatte die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes erzwungen.

Den Deutschen Kulturrat, den Spitzenverband der Bundeskulturverbände, freut es, dass zahlreiche seiner Änderungsvorschläge, die insbesondere die Verbesserung der Situation der Versicherten betreffen, in das "Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze" aufgenommen wurden. Auch für die gemeinnützigen Musikvereine wurden positive Klarstellungen vorgenommen, die wir begrüßen. Besonders bedeutsam für den Deutschen Kulturrat ist, dass der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung in der Zukunft nicht mehr an den so genannten Selbstvermarktungsanteil der Versicherten gekoppelt wird. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass in der heutigen Bundestagsdebatte von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Ulrike Mascher, MdB (SPD) und der Berichterstatterin des Ausschusses Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestags, Angelika Krüger-Leißner, MdB (SPD), bekräftigt wurde, dass der Bundeszuschuss in der Zukunft nicht mehr weiter abgesenkt wird.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zur Verabschiedung des Künstlersozialversicherungsgesetzes: "Die Bundesregierung hat mit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes ihr Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung, die Lage der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern, eingelöst. Dieser positive Schritt steht leider immer noch im Schatten der unbegründeten Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse von 25% auf 20% im Jahr 1999. Leider hat die Bundesregierung diese Reform nicht dazu genutzt, diesen Fehler zu korrigieren und die Künstlersozialkasse dauerhaft auf eine neue, solide Basis zu stellen. Ein wenig beherzterer Mut hätte gereicht, dass wir nicht in wenigen Jahren wieder über die Reform der Reform der Künstlersozialversicherung nachdenken müssen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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