Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Rechtsunsicherheit im Internet beenden: TMG und TKG müssen DSGVO-tauglich werden!

(Berlin) - Statement von Dr. Simon Assion, Mitglied des Ausschusses IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV): Die beiden wichtigsten deutschen "Digital-Gesetze" sind das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Beide Gesetze sind noch immer nicht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst, obwohl diese schon seit anderthalb Jahren gilt und relevant ist.

Angesichts der zuletzt ergangenen Cookie-Entscheidung des EuGH ist die deutsche Rechtslage umso bedenklicher - denn sie ist nach wie vor unklar. Der EuGH hat deutlich gemacht, dass bei vielen Cookies ein aktives Akzeptieren nötig ist, etwa ein Klick auf einen "OK"-Button (sog. Opt-in-Verfahren). Die deutsche Regelung im TMG scheint aber etwas anderes zu besagen. Dies ist einer von vielen Bereichen, in dem der deutsche Gesetzgeber seit Jahren erhebliche Rechtsunsicherheit zulässt, indem er im TMG und TKG einen veralteten Wortlaut stehenlässt. TMG und TKG müssen endlich an bindende europarechtliche Vorgaben angepasst werden.

Der Ausschuss IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hat bereits in der Stellungnahme 34/2018 (Unterpunkt 4 ab Seite 18) auf den Reformbedarf des Telemediengesetzes hingewiesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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