Pressemitteilung | Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - (VDBW)

Ramadan ist Thema für den Gesundheitsschutz (#ramadan)

(Karlsruhe) - Religion ist Privatsache. Doch bestimmte Aspekte des gelebten Glaubens erfordern dennoch erhöhte Aufmerksamkeit der Arbeitsmediziner. Gerade jetzt, denn noch bis zum 4. Juni fasten Muslime für vier Wochen.

Dieses Fasten beschränkt sich nicht auf den Verzicht von eher luxuriösem Essen wie Fleisch oder Süßigkeiten. Vielmehr ist es den Gläubigen untersagt, von Sonnenaufgang bis -untergang jegliche Arten von Speisen oder Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. "Das kann Folgen für den Gesundheitsschutz haben", so Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), "denn vor allem der Verzicht auf Flüssigkeit kann bei schwerer körperlicher Belastung speziell bei höheren Außentemperaturen zu Konzentrationsstörungen oder gar Dehydrierung führen." Deshalb kommt es jetzt auf Aufklärung und ein gutes Beratungsangebot durch Betriebs- und Werksärzte an. Natürlich ist neben unterstützender Hilfe in erster Linie die eigene Verantwortung der fastenden Muslimen im Vordergrund.

Gesundheitliche Gründe können vom Fasten entbinden
Im Islam gehört der Ramadan zwar zu den fünf Säulen des Glaubens, doch das Fasten muss nicht in jedem Fall eingehalten werden. Die Gebote und auch Verbote der Muslime haben immer dann zurückzutreten, wenn es im Konfliktfall um die Gesundheit oder sogar die Lebenserhaltung geht und es keine Alternativen gibt.

Personen, deren gesundheitliche Situation sich voraussichtlich nicht bessern wird, wie z. B. die chronisch Kranker, sollen für jeden im Ramadan versäumten Fastentag einen Bedürftigen speisen. Andere, die unter die Ausnahmeregelung fallen und deren Situation sich bessern wird, können die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Die wesentlichen Ausnahmen vom Gebot des Fastens sind Krankheit, medizinisch bedingte Medikamenteneinnahme, Belastungen durch unaufschiebbare Reisen, schwere körperliche Arbeit, Menstruation der Frauen, Schwangere und Frauen bis 40 Tagen nach einer Geburt sowie stillende Mütter. Es ist überlegenswert, dass Unternehmen über die Betriebs- und Werksärzte mit ihren muslimischen Mitarbeitern das Thema besprechen, um sicherzustellen, dass diese sich nicht selbst gefährden.

"Auch während der Fastenzeit sollte bei Bedarf eine ärztliche Beratung möglich sein", betont Dr. Panter. Unterstützung erfahren die fastenden Muslime auch auf ganz einfache Weise: Respekt und Interesse an den Glaubensgeboten zu zeigen, ist ein wichtiger Schritt für ein gesundes innerbetriebliches Klima.

Immer mehr Muslime halten das Fastengebot ein

In Deutschland haben immer mehr Menschen einen Migrationshintergrund. Auch in der Arbeitswelt wächst der Anteil der Menschen islamischen Glaubens. Gleichzeitig halten sich immer mehr von ihnen an das Fastengebot zu Ramadan. Das alles sind wichtige Gründe, sich intensiver als bisher sowohl mit den sozialen Bedürfnissen als auch mit Glaubensregeln zu beschäftigen. Dr. Panter: "Unternehmen, die Muslime beschäftigen, sollten darauf achten, dass ihren Mitarbeitern das Einhalten des Fastens ermöglicht wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen kommt. Wer an gefährlichen Maschinen arbeitet, könnte durch fastenbedingte Konzentrations- oder Kreislaufschwäche zum Beispiel sich und andere gefährden." Mit entsprechender Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein von Beschäftigten und Unternehmen kann in den Betrieben sicher eine gute Lösung vor Ort gefunden werden. Betriebsärzte helfen dabei gerne. Zu berücksichtigen sei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausnahmeregelungen nutzen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - (VDBW) Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin/Pressestelle Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe Telefon: (0721) 933818-0, Fax: (0721) 933818-8

(sf)

NEWS TEILEN: