Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Qualität stationärer Pflege transparent darstellen / Trotz neuer Darstellung bleiben die Ergebnisse von Qualitätsregelprüfungen in der stationären Pflege undurchsichtig / vzbv fordert eine transparente Übersicht über die Qualitätsmerkmale / Nach Corona-bedingter Pause: Die Qualitätsregelprüfungen in Pflegeheimen werden zum 1. Oktober 2020 wieder aufgenommen

(Berlin) - Ab dem 1. Oktober 2020 beginnen wieder die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege, die Corona-bedingt zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt worden waren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet die Wiederaufnahme, fordert aber gleichzeitig mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

"Pflegebedürftige zahlen einen großen Teil der Pflegeheimkosten selbst. Schon deshalb haben sie einen Anspruch auf verständliche und vergleichbare Informationen, insbesondere über vorhandene Pflegedefizite", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Wiederaufnahme der Qualitätsregelprüfungen richtig

Aus Sicht des vzbv stellt die neue Qualitätsprüfung einen ersten Schritt hin zu mehr Transparenz dar. Diese war mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) zum 1. November 2019 eingeführt worden. Sie schreibt vor, dass bis Ende 2020 alle stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e.V. kontrolliert werden. Allerdings wurden im Zuge des Covid-19-Entlastungsgesetzes die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen bis Ende September 2020 ausgesetzt.

Der vzbv begrüßt die geplante Wiederaufnahme. "Trotz der anhaltenden Pandemie ist es gut und wichtig, dass ab Oktober wieder die Qualitätsregelprüfungen in Pflegeheimen starten. Kontrollen dienen der Sicherung der Pflegequalität und somit dem Schutz der Bewohner", so Klaus Müller.

Mängel bei neuer Qualitätsprüfung

Zwar bedeutet die neue Qualitätsprüfung eine Verbesserung gegenüber dem alten System der Pflegenoten, es besteht aber immer noch Nachbesserungsbedarf. So werden die Daten zur Pflegequalität größtenteils intern erhoben und ausschließlich auf ihre statistische Plausibilität geprüft. Eine externe Kontrolle durch den MDK findet lediglich anhand einer kleinen Stichprobe statt, unabhängig von der Einrichtungsgröße. Auch in der Darstellung sind zwingend Verbesserungen nötig: Die mehrseitigen und komplexen Berichte bleiben für Verbraucher undurchsichtig.

Verständliche und vergleichbare Informationen nötig

Um eine fundierte Entscheidung für ein Pflegeheim treffen zu können, benötigen Verbraucher eine verständliche Übersicht über die Prüfungsergebnisse. Vorzüge und Mängel des jeweiligen Heims sollten auf einen Blick deutlich werden. Wichtig sind dabei insbesondere strukturelle Angaben zur Personalausstattung. Diese Informationen müssen verpflichtend erhoben, vollständig dokumentiert und extern geprüft werden. Der vzbv hat ein Faktenblatt erstellt, in dem das aktuelle Verfahren bewertet und der Verbesserungsbedarf im Bereich der stationären Pflege aufgezeigt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(tr)

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