Pressemitteilung |

Putzaffäre der Bundesagentur für Arbeit

(Bonn) - Die Bundesagentur für Arbeit sorgt mit ihrem aktuellen Vergabeverfahren der Gebäudereinigung von rund 1.300 Liegenschaften für verheerende Auswirkungen auf die bislang mehreren hundert Auftragnehmer. In einer bislang einmaligen Rasenmäheraktion lässt die Bundesagentur den Mittelstand im Gebäudereiniger-Handwerk – und damit vermutlich hunderte Arbeitsplätze - in einem Streich über die Klinge springen:

Die zum 1. April 2004 neu vergebene Gebäudereinigung soll – so der Wille der Bundesagentur - künftig noch von zwei Betrieben erledigt werden, wobei einer dieser Betriebe gleich sechs der sieben Lose erhalten hat. „Erledigt“ wird dabei die tarifliche Sicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich mit. Die Bundesagentur hat bewusst auf die Festlegung tariflicher Standards verzichtet – obwohl in der Gebäudereinigung allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten. Ausschließlich der niedrigste Preis wurde als einziges Vergabekriterium zugelassen – gleichzeitig leistet sich die Bundesagentur aber auf rund 40 Prozent ihrer Flächen noch eigene Reinigungskräfte, die nach BAT und mit allen Vergünstigungen des Öffentlichen Dienstes entlohnt werden und allenfalls ein Drittel der Reinigungsleistung ihrer privaten Kollegen erbringen müssen.

Entgegen ihrer bisherigen Vergabepraxis hat die Bundesagentur auch bewusst auf die Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Personal, und damit direkten Beitragszahlern an die Bundesagentur verzichtet. Stattdessen wird künftig mutmaßlich die große Mehrzahl der Immobilien von Mini-Jobbern gereinigt. Lassen sich die bisher sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter nicht auf einen Wechsel in die geringfügige Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber ein, wechseln sie direkt vom aktiven Berufsleben als beitragszahlende Reinigungskraft im Arbeitsamt als Arbeitslose zu dessen Leistungsempfänger. Hat die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur, Frau Engelen-Kefer, ihre bisherige vehemente Kritik an den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in der Gebäudereinigung schon wieder vergessen?

Die Bundesagentur trägt also ihre Einsparbemühungen ausschließlich auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Niedriglohnsektor aus und schafft neben ihren eigenen – viel teureren und nach BAT abgesicherten - Reinigungskräften Arbeitnehmer zweiter, wenn nicht dritter Klasse.

Dass sie sich bei der Übernahme eines der größten, wenn nicht des größten, Reinigungsauftrages, der jemals in der Bundesrepublik vergeben wurde, übernommen haben könnten, schwant zwischenzeitlich wohl auch den zum Zuge gekommenen Gebäudereinigungsfirmen, die verzweifelt Sub-Unternehmer auch für ganze Lose suchen. Ein recht deutliches Indiz darauf, dass zu den brutal kalkulierten Bedingungen wohl nie an die Übernahme der gesamten Aufträge gedacht wurde.

Während also auf der einen Seite von der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise Beratungsverträge in Millionenhöhe großzügig und freihändig an die Branchenprimusse vergeben werden, nutzt sie am anderen Ende der Skala alle Möglichkeiten, den Mittelstand auszuhebeln, tarifliche und soziale Standards vollständig außer Acht zu lassen und eine Erhöhung der Arbeitslosenzahlen unter den Reinigungskräften billigend in Kauf zu nehmen.

Die Bundesagentur rühmt sich ausschließlich größerer Einsparungen ohne die Kosten für die künftigen Leistungsempfänger zu erwähnen. Was links eingespart wird, wird rechts wieder ausgegeben. Ein Gesamtüberblick fehlt scheinbar in der Bundesagentur.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: 0228/917750, Telefax: 0228/9177511

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