Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Problemfall Prophylaxen: Krankenschwestern sollen Vorbeugemaßnahmen anordnen können

(Hamburg) - Am 14. Juli 2000 haben die Krankenkassen die Bundesrahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege platzen lassen. Heute liegt die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bezüglich der Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege vor. Diese Antwort verdeutlicht noch einmal, wie dringend erforderlich eine Intervention seitens der Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer ist, damit betroffene Patienten die erforderlichen Vorbeugemaßnahmen (Prophylaxen) erhalten können. Insbesondere zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitus) ist jetzt dringender Handlungsbedarf gegeben.

In Bayern z.B. waren bisher Maßnahmen, die verhindern, dass Patienten sich wund liegen, verordnungsfähig. Diese Dekubitusprophylaxen dürfen jetzt - auf Grund der seit 14. Mai 2000 gültigen und von Andrea Fischer gebilligten Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege - nicht mehr von Ärzten verordnet werden. Die Bundesgesundheitsministerin hatte deshalb gefordert, in der Bundesrahmenempfehlung eine Regelung zu den Prophylaxen aufzunehmen. Von diesem Stand ist auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgegangen. Da die Bundesrahmenempfehlung aber gescheitert ist, muss jetzt seitens der Regierung gehandelt werden.

Vorschlag des bpa
Ärzte dürfen (Dekubitus-)Prophylaxen nicht mehr verordnen. Deswegen setzt sich der bpa mit den anderen Bundesverbänden der Pflegedienste dafür ein, dass zukünftig nicht der Arzt den Umfang und Inhalt hinsichtlich dieser Leistungen definiert, sondern die Pflegefachkraft. Damit wäre es in Deutschland erstmals möglich, eine sogenannte "Pflegeverordnung" durch Pflegefachkräfte zu Lasten der Krankenkassen auszustellen. Auch die Bundesärztekammer hat betont, dass das Erkennen von Prophylaxenbedarf und das Aufstellen eines entsprechenden Pflegeplans eine Aufgabe der qualifizierten Pflegekraft ist. Auch das BMG sieht Handlungsbedarf, wenn es die Verbände auf Bundesebene aufforderte, in der Bundesrahmenempfehlung eine entsprechende Regelung zu treffen.

Auch wenn die Prophylaxen sowie die übrigen Leistungen der Grundpflege weiterhin der ärztlichen Verordnung unterliegen - weil dieses gesetzlich so gefordert wird - steht einer konkretisierenden Pflegeverordnung über Art, Umfang und Dauer der vom Pflegedienst zu erbringenden pflegerischen Prophylaxen, Maßnahmen des Lagerns und Hilfen bei der Mobilität mit der Auswirkung einer Kostenverpflichtung für die Kassen nichts entgegen. Damit würde die Pflege in Deutschland der in anderen Ländern (z.B. Schweden) bereits gängigen Möglichkeit der Ausstellung von Pflegeverordnungen endlich folgen.

Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, stellt dazu fest: "Andrea Fischer muss jetzt handeln! Durch die geplatzte Bundesrahmenempfehlung sind die Zusagen der Krankenkassen gegenüber der Ministerin bezüglich einer Regelung zu den Prophylaxen nicht eingehalten worden. Eine Intervention muss im Interesse der schutzbedürftigen Patienten erfolgen, die der Prophylaxen bedürfen, damit eine Verschlimmerung verhindert wird. Die Bundesgesundheitsministerin hat erst kürzlich wieder betont, dass Pflegende in der Bundesrepublik nicht den Stellenwert haben, den sie verdienen. Andrea Fischer kann jetzt aktiv ihren Beitrag dazu leisten, diese Situation zu verändern, und Pflegeverordnungen durch Pflegefachkräfte ermöglichen. Damit würde ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung der Position der Pflegeberufe in Deutschland geleistet werden, den die Ministerin selbst als unabdingbar bezeichnet hat."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste, e.V., Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hugenottenallee 171a, 63263 Neu-Isenburg, Fon: 06102/786237, Fax: 06102/786238

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