Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

(Hennef) - Entwurf Merkblatt DWA-M 304 / Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 304 "Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen" vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nichtmineralischer Abbruchmaterialien, wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle, an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung dieser anfallenden Abfälle obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens.

Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planer, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet der DWA-Fachausschuss KEK-12 "Bau- und Bodenabfälle" hierfür eine wichtige Hilfestellung. Es vertieft in diesem Sinne das Merkblatt DWA-M 303 "Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken - Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung" hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.

Durch die im Jahr 2016 in Kraft getretene Anpassung der bestehenden Abfallverzeichnis-Verordnung an chemikalienrechtliche Vorschriften wurde die Einstufung von Abfällen hinsichtlich der Gefährlichkeitsmerkmale geändert. Allerdings existieren für etliche dieser Reststoffe keine bundeseinheitlichen Grenzwerte bezüglich der Beurteilung ihrer Gefährlichkeit. Daher sind die im Merkblatt erfassten länderspezifischen Grenzwerte von einstufungsrelevanten Parametern der Gefährlichkeitsbeurteilung hilfreich. Im Unterschied zu nicht gefährlichen Abfällen sind gefährliche Abfälle immer überwachungsbedürftig und die ordnungsgemäße Entsorgung ist gemäß der Nachweisverordnung zu dokumentieren.

Das Merkblatt wurde vom DWA-Fachausschuss KEK-12 "Bau- und Bodenabfälle" (Obfrau: Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke) erstellt und hat insgesamt die Zielsetzung, allen Akteuren für die im Baubereich anfallenden Abfälle - mit Ausnahme von Bodenaushub - eine praxisnahe Hilfestellung an die Hand zu geben, die diese in die Lage versetzt, den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Hierbei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Pressestelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Fax: (02242) 872135

(sf)

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