Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Polizei kann Handy beschlagnahmen

(Stuttgart) - Wer das ab Februar wirksam werdende sogenannte Handyverbot während der Autofahrt missachtet und das Vergehen bestreitet, muss sich auf polizeiliche Ermittlungen gefasst machen. Wie der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart berichtet, kann die Polizei im Zuge der Beweissicherung das Handy des mutmaßlichen Verkehrssünders beschlagnahmen.

Dank seiner Speichertechnik lasse sich ohne weiteres feststellen, ob das Mobil- oder Autotelefon in der fraglichen Zeit vorschriftswidrig benutzt wurde. „ Letztlich wird sich kein Verkehrssünder mit dem Spruch ´Habe mich nur am Ohr gekratzt´ herausreden können“, sagte ein ACE- Sprecher. Die rechtliche Grundlage der Beweissicherung bildet nach Angabe des ACE die Strafprozessordnung. Sie sei auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr anwendbar und schließe damit die Missachtung des Handyverbots ein. Hinzu komme, dass die Verkehrspolizei in der Regel mit zwei Beamten im Streifenwagen unterwegs ist. Einer von ihnen werde im Zweifel bezeugen, dass der Fahrzeugführer den Hörer des Autotelefons oder das Handy aufgenommen und während der Fahrt verbotener Weise benutzt hat.

Die neue Vorschrift sieht laut ACE vor, dass nicht nur Auto- und Motorradfahrer, sondern auch Radfahrer künftig verpflichtet sind, eine Freisprecheinrichtung zu benutzen, wenn sie während der Fahrt Telefonate führen wollen. Ausnahmen vom Verbot gibt es nur bei völligem Verkehrsstillstand, etwa in einem Stau. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Fahrzeug nicht nur stillsteht, sondern auch der Motor abgeschaltet ist. Von April 2001 an wird das Vergehen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60 Mark für Autofahrer und 30 Mark für Radfahrer geahndet.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/5303-233 Telefax: 0711/5303-288

NEWS TEILEN: