Pressemitteilung | Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. (BBM)

Plug-in Hybride: Förderung nur für Stromtanken / Verlängerung der Innovationsprämie für PHEV / Fuhrparkverband schlägt Änderung vor / Angemessene Nutzung des Strom-Modus muss Voraussetzung für Förderung werden

(Mannheim) - Die im Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossene "Innovationsprämie", also die Verdopplung des Bundesanteil an der Umweltprämie auf bis zu 6.000 Euro bis 31.12.2021, soll bis Ende 2025 verlängert und so mit der Laufzeit des Umweltbonus synchronisiert werden. Derzeit profitieren auch Plug-in-Hybride (PHEV) davon. Diskutiert wird, ob PHEV bei der Verlängerung nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Darauf dass Plug-in Hybride insbesondere durch falsche Nutzung auffallen, hat der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) bereits früh hingewiesen. Konsequenz ist, dass die Fahrzeuge den vom Nachhaltigkeitsgedanken getriebenen Förderungen nicht umfassend gerecht werden. "Fatal ist, dass damit auch die Nachfrage nach umweltschonenderen Alternativen wie vollelektrischen Fahrzeugen oder Erdgasfahrzeugen kannibalisiert wird", unterstreicht Axel Schäfer, Geschäftsführer des BVF. Der Fuhrparkverband rät den politischen Entscheidern, hier dringend eine angemessene Stromnutzung zur Grundlage zu machen.

Grundsätzlich befürwortet der BVF die Förderung. Leichte Plug-in-Hybride, die für kurze Strecken wie dem täglichen Arbeitsweg genutzt und überwiegend elektrisch betrieben werden, können einen positiven Effekt auf die Klimaschutzziele haben. Die Gefahr ist, dass Plug-in-Hybride lediglich aus Gründen der Steuerersparnis und wegen der Förderung ausgewählt werden, aber der Stromanteil bei der Nutzung nur minimal ist. "Unsere Erfahrung und Studien zeigen leider, dass das überwiegend der Fall ist. Eine Förderung muss nach unserer Ansicht - und da stehen wir nicht alleine - an einen adäquate Stromnutzung von mindestens 50 Prozent gekoppelt werden", so Schäfer. Alternativ könne alleine der Stromanteil als Grundlage dienen. Rechnung: Innovationsprämie wie vollelektrisch multipliziert mit dem Anteil für Stromtanken. Bedeutet: Wer nur mit Strom fährt, erhält (zurecht) die volle Förderung. Wer einen Anteil von zehn Prozent hat, eben nur zehn Prozent. Wer unter 20 Prozent liegt, sollte auch nicht vom halbierten Satz des geldwerten Vorteils profitieren. Das würde die inzwischen bei Dienstwagenfahrern entwickelten Begehrlichkeiten wieder auf eine rationalere Ebene führen. Entscheidungskriterium muss der vorgesehene Einsatz der Fahrzeuge sein. Wenn viel Kurzstrecke gefahren wird, macht ein Plug-in-Hybrid zwar Sinn, jedoch wäre hierfür durchaus auch ein vollelektrisches Fahrzeug geeignet. Bei häufigen Langstreckeneinsätzen und vermehrtem Einsatz des Verbrenners, ist der Kraftstoffverbrauch im Vergleich zum normalen Verbrenner zu hoch, weil die Fahrzeuge das Zusatzgewicht des zweiten Antriebs und der Batterie mit sich schleppen. Schäfer: "Die derzeitige Situation ist wirklich nicht als zielführend zu bezeichnen. Eine Verlängerung der pauschalen, undifferenzierten Förderung wäre eine Fehlentscheidung", so Schäfer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. Pressestelle Am Oberen Luisenpark 22, 68165 Mannheim Telefon: (0621) 76216353, Fax: ()

(cl)

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