Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Pleitewelle stoppen - Eigenkapital schützen! ASU stellt Forderungen an die deutsche Steuerpolitik

(Berlin) - „Die gegenwärtige Pleitewelle bei mittelständischen Unternehmen kann nur beendet werden, wenn die deutsche Steuerpolitik energische Maßnahmen zum Schutz des Eigenkapitals ergreift“, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), Max Schön, in einer Diskussion mit dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, auf der Jahresversammlung der ASU in Berlin. Nach den Worten von Schön sind die zunehmenden Unternehmensinsolvenzen im Mittelstand vor allem darauf zurückzuführen, dass die hiesigen Betriebe über zu wenig Eigenkapital verfügten.

Der Eigenkapitalmangel deutscher Unternehmen dürfe nicht nur bei den internationalen Verhandlungen zu „Basel II“ eine Rolle spielen, sondern müsse auch auf nationaler Ebene angegangen werden. „Hier ist die nationale Steuerpolitik gefordert“, so Schön. Nötig sei eine sofortige Senkung der direkten Steuern auf die Unternehmensgewinne, denn gegenwärtig entfalte das deutsche Steuersystem eine kapitalauszehrende Wirkung. Die ideale Lösung stelle die Einführung eines steuerfreien Schutzzinses auf Investitionserträge nach dem Einmalsteuermodell dar, welches die ASU gemeinsam mit dem renommierten Finanzwissenschaftler Manfred Rose entwickelt habe.

Der Fortbestand vieler Betriebe werde außerdem dadurch gefährdet, dass das deutsche Steuerrecht Unternehmensübergaben erschwere. „Auch hier muss die Politik handeln“, verlangte der ASU-Präsident. So könne der Generationswechsel in Familienunternehmen durch eine Erbschaftsteuerreform nach dem sog. „Abarbeitungsmodell“ erleichtert werden. Die ASU schlage vor, nur noch dann Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen zu erheben, wenn der Betrieb vor dem Ablauf von 10 Jahren nach dem Erbfall veräußert würde. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung solle dabei ein Abschlag gewährt werden, der nach 10 Jahren die Höhe der gesamten Erbschaftsteuer erreiche. Der Unternehmenserbe könne so die Erbschaftsteuer durch sein unternehmerisches Engagement „abarbeiten“.

Beide Steuerforderungen ließen sich national umsetzen. „Wer etwas für die privaten Unternehmen tun will, kann diese Vorschläge umsetzen, ohne auf die EU warten zu müssen oder nach Basel zu schauen“ sagte Schön. „Und höchste Zeit ist es allemal dafür!“

Schön warnte den CDU/CSU-Fraktionschef davor, nach einem möglichen Wahlsieg der Union die gerade eingeführte Steuerfreiheit für Gewinne aus Anteilsveräußerungen durch Kapitalgesellschaften zu beseitigen. „Dies wäre der falsche Weg zu einer rechtsformneutralen Besteuerung“, so Schön. Wenn man Unternehmensübergaben erleichtern wolle, müsse die Steuerfreiheit vielmehr auch auf die Veräußerungsgewinne von Personengesellschaften ausgeweitet werden. Auch international wäre eine Rücknahme der Steuerfreiheit für Gewinne aus Anteilsveräußerungen ein deutliches Signal – nämlich ein 100-prozentig negatives.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Reichsstr. 17 14052 Berlin Telefon: 030/30065340 Telefax: 030/30065500

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