Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

#PSI-Richtlinie zu Daten: VKU warnt vor Wettbewerbsverzerrung und plädiert für #Subsidiaritätsprinzip

(Straßburg/ Berlin) - Aktuell starten die informellen Trilog-Verhandlungen zur Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in Straßburg. Sie soll den Umgang mit Daten regeln, die im öffentlichen Sektor entstehen. Erstmals sind im Entwurf explizit öffentliche Unternehmen adressiert, zu denen auch kommunale Unternehmen mit ihren Leistungen der Daseinsvorsorge gehören.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert den Entwurf der EU-Kommission, der Verpflichtungen der öffentlichen Unternehmen zur Datenweitergabe erweitert und verschärft. Es droht eine Wettbewerbsverzerrung.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: «Bei allem Verständnis für das nachvollziehbare Anliegen, Rechtssicherheit zu schaffen und Chancen zu eröffnen: Der aktuelle Entwurf schießt eindeutig über das Ziel hinaus. Müssen nur öffentliche Unternehmen ihre Daten veröffentlichen und weitergeben, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell und unwiederbringlich benachteiligt. Das ist, als würden Sie bei einem Marathon antreten und der Schiedsrichter gibt ihren Gegnern 20 Kilometer Vorsprung. Wir brauchen keine Ausnahmen, sondern ein Level-Playing-Field: einen Rechtsrahmen, der gleiche Spielregeln für alle Marktakteure definiert und so fairen und transparenten Wettbewerb schafft.»

Der VKU kritisiert insbesondere folgenden Vorstoß: Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, öffentlichen Unternehmen vorzuschreiben, ihre hochwertigen Daten in Echtzeit öffentlich zugänglich zu machen ("high value data sets"). Bisher hat die EU-Kommission dazu keine Befugnis. Aus gutem Grund: Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in ihrem Verständnis und ihrer Organisation von Daseinsvorsorge, zu der auch die Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme, schnellem Internet sowie die Abfallentsorgung zählen, sind groß. Entsprechend kann es keine klare und einheitliche Definition der Daten geben, die den unterschiedlichen Situationen in den Ländern gerecht wird.

Der VKU empfiehlt deshalb, das bewährte Subsidiaritätsprinzip anzuwenden: Jeder Mitgliedstaat sollte für sich entscheiden, ob und welche Daten öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Immerhin geht es um Daten der Daseinsvorsorge, also auch der Versorgung von Wirtschaft und Bürgern mit Wasser, Strom und Wärme, schnellem Internet sowie der Abfallentsorgung.

Katherina Reiche: «Unsere Unternehmen versorgen Wirtschaft und Bürger mit grundlegenden Leistungen: jederzeit und überall, ob in der Stadt oder auf dem Land. Dabei entstehen Daten mit denen wir die Daseinsvorsorge verbessern und Lebensqualität vor Ort erhöhen können. Statt digitaler Disruption à la Silicon Valley durch Datenkraken und -konzerne wollen kommunale Unternehmen die Daten nutzen, um den digitalen Wandel vor Ort zum Wohle aller zu gestalten.»

Hintergrund
Beim sogenannten informellen Trilog-Verfahren verhandeln EU-Parlament und Ministerrat zu Rechtsvorschriften der EU. Die Kommission steht ihnen beratend zur Seite. Ziel dieses informellen begleitenden Verfahrens zur Gesetzgebung ist es, die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und mit den Abstimmungen in informeller Runde ein Scheitern im EU-Parlament oder Ministerrat zu verhindern. Bei der PSI-Richtlinie hatte der Industrie- und Wirtschaftsausschuss (ITRE) im Mai 2018 den in der Vergangenheit immer zuständigen, federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) abgelöst. Der nun federführende ITRE-Ausschuss hat am 3. Dezember 2018 das Verhandlungsmandat für das EU-Parlament, ohne Abstimmung im Plenum, übernommen. Ein Abschluss des Verfahrens wird Anfang 2019 erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sf)

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