Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Ozonplaketten überflüssig

(Bonn) - Seit 1. Januar 2000 gibt es keine gesetzliche Regelung für Fahrverbote von nicht schadstoffarmen Fahrzeugen bei erhöhten Ozonkonzentrationen mehr.

Damit entfällt auch das Kleben der Ozonplaketten zur Kennzeichnung schadstoffarmer Fahrzeuge. Dies hat am 06.01.2000 ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes mit dem Hinweis auf das Bundes-Imissionsschutzgesetz erklärt.

Die Ausgabe der Ozonplakette enfalle, weil die Bundesregierung keine Anschlußregelung zum Vollzug des Ozongesetzes vom 19. Juni 1995 beschlossen habe. In der Vergangenheit waren Ozonplaketten in vielen Bundesländern auch von anerkannten AU-Werkstätten ausgegeben worden.

Ob eine Fortführung der Ozonregelung in der Bundesregierung beabsichtigt sei, ist noch nicht entschieden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Pressekontakt: Helmut Blümer

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