Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Nutzen statt Abregeln - IKEM-Vorschlag einer Experimentierklausel kann Innovationspotenziale heben und Sektorenkopplung beschleunigen

(Berlin) - In einem Gutachten im Auftrag des Landeministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern erarbeitete das IKEM (Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität) sogenannte Experimentierklauseln, die die Rahmenbedingungen für Sektorenkopplungsvorhaben verbessern sollen. Unter dem Begriff "Anlagenkopplung" schlägt das IKEM regulatorische Änderungen vor, um Power-to-X-Projekte wirtschaftlich und kurzfristig umsetzbar zu machen.

"Unter dem Schlagwort "Nutzen statt Abregeln" werben die Erneuerbaren seit Jahren dafür, das klimapolitische Potenzial und die industriepolitischen Chancen einer über alle Sektoren getragenen modernen Energiewirtschaft zu heben. Einer erfolgreichen Sektorenkopplung stehen allerdings weiterhin die Probleme durch die Systematik der Abgaben und Umlagen im Weg. Es gilt jetzt zügig Innovationspfade zu beschreiten, um Skaleneffekte zu erzielen und die verschiedenen Power-to-X-Lösungen nach vorn zu treiben", machte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband Erneuerbare Energie und Bundesverband WindEnergie bei der Vorstellung der Studie in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin deutlich.

Unter "Anlagenkopplung" versteht das IKEM eine virtuelle Verbindung zwischen EE-Erzeugungsanlagen, Speicheranlagen und Sektorenkopplungsanlagen (z.B. Power-to-Gas-Elektrolyseuren) über das Netz oder eine Direktleitung. Dies ermögliche ein gezieltes, netz- und systemdienliches Erzeugungs- und Entnahmemanagement. Der IKEM-Vorschlag sieht vor, die Finanzierbarkeit der Zukunftsprojekte dadurch zu verbessern, dass die derzeit hinderlichen Stromnebenkosten (Stromsteuer und EEG-Umlage) bei der Speicherung bzw. Umwandlung von Strom erstattet werden.

"Die Sektorenkopplung ist in aller Munde und Deutschland ist entschlossen, Technologieführer für zukunftsträchtige und emissionsfreie Power-to-X-Lösungen zu werden. Langfristig sind dafür ein Einstieg in die CO2-Bepreisung und eine Reform der Abgaben- und Umlagensystematik unumgänglich. Das verdeutlichen auch die Forderungen des brandenburgischen Wirtschaftsministers oder die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein. Kurzfristig kann der IKEM-Vorschlag aber eine Brücke bauen, um Power-to-X in industriellem Umfang zu erproben. Ich begrüße den Vorschlag daher ausdrücklich. Er kann ein wichtiges Zeichen für Investoren und Wirtschaft setzen: Klimaschutz und Industriepolitik lassen sich kombinieren", kommentierte Wolfram Axthelm.

Zur Umsetzung der Anlagenkopplungs-Projekte schlägt das IKEM unter anderem die Einbeziehung in Innovationsausschreibungen vor. Ein anderer Weg wäre es, Experimentierklauseln auch außerhalb von Ausschreibungen umzusetzen. Durch ein begrenztes Volumen und eine definierte Laufzeit könnte so eine Blaupause für die Sektorenkopplung entstehen.

"Power-to-X-Projekte müssen auf die Straße. Es macht Sinn, eine klar umrissene Größenordnung von Projekten nach vorn zu bringen. Anlagenkopplung ist ein guter Ansatz, wenn ausschließlich auf Strom aus EE-Anlagen zurückgegriffen wird und eine entlastende Wirkung auf das Netz festzustellen ist. Wo Anlagen parallel weiter ins Stromnetz einspeisen, muss der Einspeisevorrang sichergestellt bleiben", unterstrich Wolfram Axthelm.

Das IKEM-Gutachten "Experimentierklauseln für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Sektorenkopplung" zum Download: https://www.ikem.de/wp-content/uploads/2019/03/Experimentierklausel-für-verbesserte-Rahmenbedingungen-bei-der-Sektorenkopplung-.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

(df)

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