Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Neuer ADAC-Bußgeldkatalog: alles über Strafen und Flensburg-Punkte

(München) - Mit dem 1. April 2001 hat sich einiges für die Verkehrsteilnehmer geändert. Dem neuen Bußgeldkatalog zufolge, den der ADAC Verlag jetzt in aktualisierter Form herausgegeben hat, müssen Kraftfahrer, die während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt werden, 60 Mark Bußgeld bezahlen. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille angehalten wird, muss 500 Mark Buße zahlen, erhält vier Flensburg-Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Die dritte Neuerung, die vielfach noch nicht verstanden wird, betrifft den Kreisverkehr: Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt und müssen beim Verlassen des Rondells blinken, nicht dagegen beim Einfahren.

Der aktuelle bundeseinheitliche Verwarnungs- und Bußgeldkatalog des ADAC stellt in übersichtlicher Form sämtliche Tatbestände dar, vom falschen Abbiegen über unzulässiges Parken bis Kfz ohne Zulassung. Die jahrzehntelang in der juristischen Beratung des ADAC tätigen Autoren haben es verstanden, die verschiedenen Verordnungen und Gesetze so logisch zusammenzufassen, dass sich der Leser problemlos zurechtfindet. Ein Autofahrer kann mit Hilfe des ADAC-Bußgeldkatalogs somit rasch feststellen, welche Strafe ihm bei einem "Sündenfall" droht und wie er gegen einen ergangenen Strafbescheid korrekt Einspruch erhebt. Der handliche Ratgeber ist für 9,80 Mark ab sofort im Buchhandel, an Tankstellen und in allen Clubgeschäftsstellen erhältlich und kann auch per Internet unter www.adac.de bestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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