Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Neue Interpretation des Günstigkeitsprinzips

(Berlin) - „Mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschränkung der Tarifautonomie muss auch das Günstigkeitsprinzip neu interpretiert werden“, forderte ASU-Präsident Max Schön am 1. Juni 2001. Das Urteil gestatte dem Gesetzgeber ein Eingreifen in die Autonomie der Tarifparteien, wenn deren Ergebnisse wichtigen gesellschaftlichen Zielen wie dem Abbau von Arbeitslosigkeit entgegenstehe. Das Günstigkeitsprinzip, das festlege, dass vom Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene nur getroffen werden dürfen, wenn sie den Arbeitnehmer besser stellen, ist laut ASU in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit in seiner bisherigen Auslegung obsolet.

Von Tarifverträgen abweichende betriebliche Vereinbarungen über Lohnverzicht zur Rettung bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen müssten jetzt zulässig werden. „In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit muss das Wohl vieler Menschen endlich wichtiger sein, als die Besitzstandswahrung des einzelnen“, fordert Max Schön. Das Günstigkeitsprinzip müsse deshalb zügig in dieser Interpretation institutionalisiert, d. h. gesetzlich fixiert werden. So könne gewährleistet werden, dass Betriebe flexibel auf Veränderungen reagieren und somit Arbeitsplätze sichern. „In den Betrieben werden immer häufiger Betriebsvereinbarungen entwickelt, die pragmatische, gut umsetzbare Lösungen enthalten. Es muss endlich Schluss damit sein, dass ständig nur auf die potentiellen Gefahren von Betriebslösungen hingewiesen wird.“

Die ASU betont, dass sie darauf achten werde, dass die Politik dieses Urteil nicht falsch interpretiere und den Arbeitsmarkt mit neuen, kostentreibenden Regulierungen überhäufe. Der Abbau von Arbeitslosigkeit müsse bei allen wirtschaftspolitischen Maßnahmen im Vordergrund stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Reichsstrasse 17 14052 Berlin Telefon: 030/30065340 Telefax: 030/30065500

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