Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Möllenberg: Bundesregierung muss beim Betriebsverfassungsgesetz noch was drauflegen!

(Mainz) - „Es ist dringend geboten, dass das Betriebsverfassungsgesetz endlich reformiert wird. Die Argumente der Arbeitgeber, der Standort Deutschland sei damit gefährdet, sind von vorgestern. Und auch die Bündnisgrünen stellen sich ein Armutszeugnis aus mit ihrer Forderung nach Einstiegsbetriebsräten mit eingeschränkten Rechten. Damit machen sie sich zu Handlangern der Arbeitgeber.“
Dies hat Franz-Josef Möllenberg, 1. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am vergangenen Mittwoch auf einer DGB-Veranstaltung in Mainz erklärt. „Wir fordern die Bundesregierung auf, den unsachlichen und undemokratischen Argumenten nicht nachzugeben. Im Gegenteil: In einigen Punkten ist der Gesetzentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes völlig unzureichend“, erklärte Möllenberg. So werden sich die DGB-Gewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass das vereinfachte Wahlverfahren auch in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten eingeführt werde. Nicht konsequent sei es, dass der Betriebsrat bei der beruflichen Qualifizierung kein gesetzlich verankertes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht habe. Möllenberg forderte darüber hinaus, dass Teilfreistellungen von Betriebsräten auch in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten möglich werden. „Nicht nachvollziehbar sind Kosten im dreistelligen Millionen-Mark-Bereich, die die Arbeitgeber mit der Reform der Mitbestimmung jetzt präsentieren. In den Branchen der NGG werden höchstens 322 zusätzliche Freistellungen möglich“, sagte der NGG-Vorsitzende. Im Gegenzug reduzierten sich die Kosten durch das vereinfachte Wahlverfahren. „Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist kein Selbstzweck für die Arbeitgeber, um ihnen die Profite zu sichern. Moderne Betriebe in einer sich verändernden Wirtschaft brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Die sind aber nur zu bekommen, wenn sie an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Deshalb brauchen wir die Reform.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/380130 Telefax: 040/3892637

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