Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Mittelstand fürchtet Klagewelle / "EU-Sammelklage öffnet Tür und Tor für Missbrauch"

(Frankfurt am Main) - Die EU-Mitgliedsstaaten haben heute grundsätzlich grünes Licht gegeben für die Ermöglichung von Sammelklagen in der EU. Es wird erwartet, dass die Trilogverhandlungen zwischen den EU-Institutionen im Januar 2020 unter der kroatischen EU-Präsidentschaft beginnen. Dazu sagt Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA:

Die Einführung einer europäischen Sammelklage birgt große Missbrauchsgefahr. Die niedrigen formalen Hürden einer Sammelklage werden dazu führen, dass Unternehmen beim kleinsten Verdacht mit einer Klagewelle konfrontiert werden können. In den USA haben Sammelklagen zu einer Abzock-Mentalität geführt, die sich nicht mit dem Argument des Verbraucherschutzes rechtfertigen lässt. Vor allem mittelständische Unternehmen könnten sich aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen und aus Angst vor Reputationsverlust zu teuren Vergleichen gezwungen sehen. In den Trilogverhandlungen müssen Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission daher strengere Bedingungen für grenzüberschreitenden Verbandsklagen festlegen und das Risiko einer Klage nicht überwiegend dem beklagten Unternehmen aufbürden."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Holger Paul, Leiter Kommunikation Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

(rs)

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