Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

Mittel dort einsetzen, wo sie für die Betriebe effektiv wirken / Sitz in Verwaltungsrat und angemessene Zahlungstermine für Betriebe

(Berlin) - Die Novellierung des Absatzfondsgesetzes ist seit der Entscheidung des Bundesrates vergangene Woche beschlossene Sache, die Land- und Ernährungswirtschaft atmet auf. Denn nun, so der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zuversichtlich, bestehe die berechtigte Hoffnung, dass die finanziellen Unsicherheiten der Durchführungsgesellschaften CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft) und ZMP (Zentrale Marktund Preisberichtstelle) geregelt werden können, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig über die Verfassungskonformität entscheidet. Da die Verfassungskonformität auch im Rahmen des Novellierungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat eine große Rolle gespielt hat, so die Einschätzung des ZVG, ist die Rechtssicherheit für die Agrarwirtschaft gewachsen.

Nach Inkrafttreten der Novelle erwartet der ZVG, dass der Zentralausschuss der Landwirtschaft – in dem der ZVG Sitz und Stimme hat – über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates mitbestimmen wird und somit sicherstellen kann, dass der Gartenbau in diesem wichtigen Gremium in Zukunft angemessen vertreten ist.

Außerdem ist für die „grüne Branche“ die zukünftige Ausrichtung der Agrarmarketing-Arbeit von großer Bedeutung, wie ZVG-Präsident Heinz Herker klar macht: „Nach wie vor wird über die Arbeit für die gärtnerischen Produkte in den einzelnen Ausschüssen entschieden. Die Marketingstrategien müssen unbedingt an den aktuellen Anforderungen der Unternehmen festgemacht werden, und das differenziert nach den einzelnen Fachbereichen. Die Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie für unsere Betriebe effektiv wirken. “

Auch für verbesserte organisatorische Abläufe im Sinne der Gartenbaubetriebe setzt sich der ZVG ein. So muss nach Vorstellung des ZVG die künftige Mittelerhebung im Zeichen einer Erhebungsgerechtigkeit erfolgen und sollten die Zahlungstermine an die saisonalen Gegebenheiten der Branche angepasst werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Telefax: (030) 200065-27

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