Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Mitbestimmung nicht mit der Brechstange novellieren

(Berlin) - "Die aktuelle Diskussion um das Mitbestimmungsgesetz zeigt: Es besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf in der Bundesregierung und bei den Sozialpartnern. Die Novelle jetzt mit der Brechstange durchzusetzen, würde die Akzeptanz dieser Reform nicht erhöhen und international falsche Signale für unseren Wirtschaftsstandort setzen." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in Berlin. Börner forderte, das Mitbestimmungsgesetz ganz oben auf die Tagesordnung im Bündnis für Arbeit zu setzen, noch bevor das Kabinett darüber entscheide. Die Gewerkschaften könnten dieses Gesetzesvorhaben nicht für "sakrosankt" erklären. Ihre bisherige Weigerung, auch im Bündnis über die
Mitbestimmung zu sprechen, stelle die große gesellschaftliche und wirtschaftliche Zielsetzung des gemeinsamen Bündnisses in Frage.

Das vorrangige Ziel des Bündnisses für Arbeit sei, die Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Beschäftigung in Deutschland zu definieren. Deutschland müsse in der Wettbewerbsfähigkeit aufholen und zur internationalen Spitze aufschließen. Dafür sei es jetzt an der Zeit, über eine echte Deregulierung des Arbeitsmarktes zu verhandeln. "Wir dürfen nicht
mehr wie bisher alles regulieren. Am stärksten eingeschränkt werden wir in Deutschland durch ein international nicht wettbewerbsfähiges Arbeitsrecht. Dieses müssen wir lichten. Unternehmer und Arbeitnehmer brauchen beide mehr Freiheit", sagte Börner. Die Reform des Mitbestimmungsgesetzes laufe in die falsche Richtung. Wesentliche Kritikpunkte aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft, die der BGA vertrete, seien: Die Erhöhung der Betriebsratszahlen sowie die Ausweitung der Freistellung führe zu hohen Mehrkosten. Schätzungen
gingen davon aus, dass die Wirtschaft mit zusätzlich mehr als 4,4 Milliarden DM belastet werde. Zudem greife die Einführung neuer Mitbestimmungstatbestände, wie dem Mitspracherecht bei der Einführung von Gruppenarbeit, der Durchsetzung von Qualifikationsmaßnahmen oder der Mitsprache beim betrieblichen Umweltschutz, unzulässigerweise in die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber ein. Dies gehe zulasten der Flexibilität unternehmerischer Entscheidungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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