Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund lehnt Mietrechtsreform ab / Ohne spürbare Nachbesserungen unakzeptabel

(Köln) - "Der Deutsche Mieterbund lehnt die Mietrechtsreform in der von der Bundesregierung beschlossenen Form ab", erklärte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs im Anschluss an eine Präsidiumssitzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) am 30. August. "Ohne spürbare Korrekturen und Nachbesserungen in zentralen Punkten ist das Reformvorhaben für uns unakzeptabel. Lieber keine Reform und keine Mietrechtsvereinfachung als ein neues Mietrecht, das die Rechte der Mieter verschlechtert und Ungerechtigkeiten produziert", sagte Anke Fuchs.

Hauptforderungen des Deutschen Mieterbundes sind:


Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter

Die Kündigungsfrist für Mieter muss unabhängig von der Wohndauer auf drei Monate verkürzt werden, so wie es auch der erste Entwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehen hat. Die bisherigen Kündigungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten verhindern Flexibilität und Mobilität, beeinträchtigen Arbeitsplatzchancen und sind äußerst streitträchtig. Unerträglich sind sie vor allem auch für alte Menschen, die in ein Pflegeheim einziehen müssen.

Die von der Bundesregierung beschlossene Regelung, wonach Mieter in den ersten fünf Jahren mit Dreimonatsfrist und bei längerer Wohndauer mit einer Frist von sechs Monaten kündigen können, ist ein fauler Kompromiss, der niemandem hilft. Im Gegenteil: Für viele Mieter verschlechtert sich die aktuelle Rechtslage, wie sie sich durch Rechtsprechung und Sonderkündigungsrecht darstellt.


Modernisierungs-Mieterhöhung neu fassen

Auch die Miete für modernisierte Wohnungen muss sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten. Die bisherige - systemfremde - Möglichkeit für Vermieter, die Miete nach einer Modernisierung einseitig zu erhöhen, sollte gestrichen werden. Zumindest aber muss, wie ursprünglich auch vorgesehen, die Umlagemöglichkeit von 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete auf 9 Prozent gesenkt werden.


Qualifizierte Mietspiegel ohne "Hintertürchen"

Die im Zuge der Mietrechtsreform vorgesehene Aufwertung der Mietspiegel im Mieterhöhungsverfahren ist richtig. Akzeptabel ist auch, dass dies nur für so genannte "qualifizierte Mietspiegel" gelten soll, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgestellt wurden.

Falsch ist aber die zusätzliche Voraussetzung, die die Bundesregierung beschlossen hat. Danach setzt ein qualifizierter Mietspiegel auch noch die Zustimmung der Interessenvertretung der Mieter und Vermieter voraus. Hierdurch wird den Vertretern der Haus und Grundeigentümer die Möglichkeit eröffnet, qualifizierte Mietspiegel auf Dauer zu verhindern und vernünftige Lösungen zu blockieren.


Keine Zerrüttungskündigung

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es zukünftig die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses geben, wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört ist. Unerheblich soll sein, wer für die Störung verantwortlich ist und ob auf Seiten des Mieters Verschulden vorliegt. Eine derartige "Zerrüttungskündigung" ist dem Mietrecht bisher fremd. Eine solche Regelung birgt die Gefahr des Mobbings unter den Mietern und erschwert die Integration von Menschen in die Wohngemeinschaft.


Keine Umgehung der 10jährigen Kündigungssperrfrist nach Umwandlung
Nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung ist der dort wohnende Mieter durch eine dreijährige Kündigungssperrfrist geschützt. Die Bundesländer konnten diese Sperrfrist, zum Beispiel für Ballungsgebiete, auf zehn Jahre ausdehnen, wo von auch fast alle Länder Gebrauch gemacht haben.
Die geplante Mietrechtsreform sieht jetzt vor, dass unabhängig von dieser Zehn-Jahres-Sperrfrist der Vermieter nach Ablauf von drei Jahren kündigen darf, wenn er dem Mieter Ersatzwohnraum nachweist.
Diese Neuregelung ist nicht nur extrem streitträchtig, sie verschlechtert auch die Rechtsposition des Mieters und wird letztlich Umwandlungswellen fördern.


Keine weitere Aushöhlung des Kündigungsschutzes durch Zeitmietverträge

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es künftig nur noch Zeitmietverträge ohne Kündigungsschutz geben. Nach Ablauf der zeitlichen Befristung kann der Mieter dann nicht mehr die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, er kann sich auch nicht auf die Sozialklausel berufen, er muss unweigerlich ausziehen. Diese so genannten qualifizierten Zeitmietverträge sind bisher nur in engen Grenzen möglich.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es zukünftig als Begründung für einen derartigen Zeitmietvertrag schon ausreichen, wenn der Vermieter Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung ausführen will. Damit wird die Möglichkeit zum Missbrauch eröffnet. Durch diese Art von Zeitmietvertrag droht eine nicht hinnehmbare Aufweichung des gesetzlichen Kündigungsschutzes.

Anke Fuchs: "Wir wollen eine Mietrechtsvereinfachung. Ein übersichtliches und transparentes, sprachlich überarbeitetes und modernisiertes Mietrecht ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen von Vorteil. Wir verkennen auch nicht, dass für Mieter einzelne Verbesserungen vorgesehen sind, wie zum Beispiel die Absenkung der Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent oder die Streichung der Möglichkeit, die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten zu erhöhen. Im Ergebnis kann es aber nicht richtig sein, dass überwiegend Mieter mit inhaltlichen Verschlechterungen den Preis der Vereinfachung zahlen sollen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313, 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

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