Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Mehr Transparenz, weniger Regelungsdichte - der Weg zu einer verbesserten Unternehmensverfassung

(Berlin) - "Das deutsche Recht der Unternehmensverfassung ist gut und hat sich bewährt", so v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). In der Vergangenheit sei die deutsche Unternehmensverfassung unter dem Stichwort "Corporate Governance" vermehrt in Kritik geraten. Dabei sei die Effizienz der Unternehmenskontrolle angezweifelt worden. "Zu Unrecht", erklärt v. Wartenberg, "Verbesserungen sind dennoch immer möglich."

Vor diesem Hintergrund haben der BDI und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) die Broschüre "Corporate Governance in Deutschland" veröffentlicht. Diese klärt über die Besonderheiten der deutschen Unternehmensverfassung auf und zeigt Lösungen, das System weiter zu optimieren. So könnten sich die Unternehmen in der Öffentlichkeit noch transparenter darstellen. Das sei auch im Interesse der Investoren- und Anlegergruppen. Sie sollten bewusst die neuen technologischen Medien einsetzen, um die Interessen des Kapitalmarktes zu befriedigen.

Trotz der Forderungen nach verstärkter Transparenz und Information wäre es falsch, die deutsche Unternehmensverfassung schlecht zu reden. Das deutsche System aus Vorstand und Aufsichtsrat sei mit dem anglo-amerikanischen einheitlichen "Board of Directors" nicht zu vergleichen. In Deutschland und auch den meisten anderen kontinental-europäischen Ländern stehe der Gläubigerschutz im Mittelpunkt, nicht der Anlegerschutz. Mit dem Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG) aus dem Jahr 1998 habe der deutsche Gesetzgeber die Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat verschärft. Das KonTraG trage nicht ohne Grund das Wort "Transparenz" in seinem Namen. Die Unternehmenskontrolle sei bereits effizienter geworden.

Bevor die Regierungskommission Vorschläge für neue Gesetze in Deutschland zu Lasten der Unternehmen macht, sollte geprüft werden, ob das KonTraG in der Praxis umgesetzt wird. Auch die Debatte um Kodizes hält der BDI angesichts der Regelungsdichte in Deutschland für schädlich, weil sie die betroffenen Unternehmen verunsichert. "Unternehmensrecht kann nur so gut sein, wie es von den Unternehmen angewandt wird," sagte v. Wartenberg.

Die Publikation soll der Arbeit der neu eingesetzten Regierungskommission, die über die Bewertung und Verbesserung der deutschen Unternehmensverfassung berät, wichtige Impulse geben.

"Corporate Governance" ist erhältlich bei der Abteilung Recht, Wettbewerbspolitik und Versicherung per Fax (030) 20 28 - 24 05 oder E-Mail "j.wulfetange@bdi-online.de".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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