Pressemitteilung
02.12.2019 14:12
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Marktwächter Energie: Viele Stromsperren sind vermeidbar

Kein Licht, kein Telefon, keine warme Mahlzeit: Eine Stromsperre kann drastische Auswirkungen für die Betroffenen haben. Ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro darf ein Grundversorger die Energielieferung unterbrechen. Dabei sind es nicht allein Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Stromkosten nicht zahlen können. Die Ursachen sind vielschichtig. "Persönliche Krisen, Krankenhausaufenthalte oder hohe Nachzahlungen nach jahrelanger Fehlschätzung können unter anderem dazu führen, dass Verbraucher ihre Stromkosten nicht begleichen können." sagt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter Energie. Die Untersuchung zeigt, dass die schriftliche Sperrandrohung für Betroffene nicht immer verständlich ist.
Von Betroffenen unternommene Versuche einer Einigung mit ihrem Energielieferanten scheitern dann mitunter an der Kommunikation. Einige Verbraucher schildern, dass sie um Ratenzahlung gebeten haben, diese Möglichkeit aber abgelehnt wurde. Und selbst wenn eine Einigung erzielt wurde, wird die Stromversorgung nicht immer sofort wiederhergestellt. Eine solche Verzögerung bedeutet für die Betroffenen, dass sie zu Hause länger als nötig keine warmen Mahlzeiten zubereiten, keine Lebensmittel kühlen oder nicht warm duschen können.
Um Stromsperren schon im Vorfeld abzuwenden, benötigen Verbraucher die Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen. Diese können nicht nur zu finanziellen Fragen und zu Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten, sondern auch zwischen Verbraucher, Energielieferant und gegebenenfalls Sozialbehörde vermitteln. Aber auch die Energielieferanten sind aufgefordert, tragfähige Lösungen zu finden. "Haushalte mit Hochschwangeren, Familien mit Kleinkindern sowie chronisch Kranken oder älteren Menschen benötigen besonderen Schutz. Energielieferanten sollten das bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich mit einbeziehen", fordert Philipp von Bremen, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik beim vzbv. Weiterhin können sozial-, energie- und wohnungspolitische Maßnahmen dazu beitragen, Energieschulden und damit Stromsperren zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die Senkung des Strompreises, die dynamische Anpassung des ALG II-Regelsatzes und Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushaltgeräte und Gebäuden.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Kathrin Ida Krockenberger, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin
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(dvf, sf)
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