Pressemitteilung | Medizinischer Dienst Bund

MDS und MDK nehmen Stellung zum MDK-Reformgesetz

(Essen) - Aus Anlass der heutigen Anhörung zum Entwurf für ein MDK-Reformgesetz erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

"Die Medizinischen Dienste sehen im MDK-Reformgesetz viele Regelungen, die geeignet sind, die Aufgabenwahrnehmung und damit die Medizinischen Dienste insgesamt zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Beibehaltung der föderalen Strukturen. Positiv ist auch, dass die im Gesetz verankerte gutachterliche Unabhängigkeit ausdrücklich auf die Pflegefachkräfte und Kodierkräfte des MDK ausgedehnt wird. Darüber hinaus werden die bundesweite Aufgabenwahrnehmung und die Transparenz der Arbeit der Medizinischen Dienste ausgebaut. Die bundeseinheitliche Aufgabenerledigung in der Begutachtung und Prüfung wird so gestärkt.

Kritisch sehen die Medizinischen Dienste weiterhin die Ausgestaltung der organisationsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die vorgesehene Besetzung der Verwaltungsräte bei den MD und beim MD Bund. Auch wenn anzuerkennen ist, dass die Zahl der Vertreter der sozialen Selbstverwaltung auf 16 von insgesamt 23 Verwaltungssitzen erhöht wurde, so fehlt diesen Vertretern die Anbindung an das Gesundheits- und Krankenversicherungssystem. Wir appellieren an die Politik, die vorgesehene Unvereinbarkeitsregelung aufzuheben, nach der Verwaltungsratsmitglieder im Medizinischen Dienst nicht einem Selbstverwaltungsgremium der Kranken- und Pflegeversicherung angehören dürfen. Ebenso sollten Selbstverwaltungsvertreter im MD Bund weiterhin auch aus der Bundesebene entsandt werden. Diese beiden Änderungen sind notwendig, damit in den Kontrollorganen der Medizinischen Dienste sachkundige Selbstverwalter vertreten sind, die mit Fragen der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens vertraut sind.

Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass sich das MDK-Reformgesetz der Krankenhausabrechnungsprüfungen annimmt. Ein selektiver Prüfansatz und Sanktionselemente sind geeignet, den Anteil korrekter Abrechnungen zu erhöhen. Denn nach wie vor sind mehr als 50 Prozent der von den Medizinischen Diensten geprüften Rechnungen nicht korrekt. Wichtig ist jedoch, eine Reduzierung der Prüfungen erst dann vorzusehen, wenn die Anreize für korrektes Abrechnen greifen."

Quelle und Kontaktadresse:
(MDS) Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. Michaela Gehms, Pressesprecherin Theodor-Althoff-Str. 47, 45133 Essen Telefon: (0201) 83 27-0, Fax: (0201) 83 27-100

(sf)

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