Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Licht und Schatten bei den Änderungen zum Schadensersatzrecht

(Homburg) - Der Gesetzgeber plant umfangreiche Änderungen beim Schadensersatzrecht vorzunehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mahnt anlässlich der Homburger Tage vom 19. bis zum 21. Oktober 2001 dringende Korrekturen an. Zwar entspricht die Heraufsetzung der Haftungsgrenze von Kindern im Straßenverkehr auf 10 Jahre einer auf den Homburger Tagen 1986 erhobenen Forderung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und wird somit begrüßt. Allerdings sehen die Planungen auch vor, dass es Schmerzensgeld bei leichten Verletzungen nicht mehr geben soll. Dies sind etwa Schmerzensgeldbeträge bis 1000,00 DM, beispielsweise bei einem Armbruch. Künftig bekommt der Geschädigte auch nicht mehr die Mehrwertsteuer ersetzt, wenn er das Fahrzeug nicht direkt reparieren lässt.

Dadurch gehen jährlich nach Schätzungen annähernd 1 Mrd. DM den Verkehrsopfern verloren. Dies sei so schwerwiegend, dass in der Summe das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz mehr Nach- als Vorteile biete. Der Gesetzgeber begründet diese Einsparung bei den Kraftfahrern mit der gleichzeitig geplanten Verbesserung bei der Arzneimittelhaftung. "Hier sollen die Kraftfahrer für Verbesserungen in einem anderen Bereich auf Ansprüche verzichten. Haftungsrisiken sollten aber dort abgesichert werden, wo sie entstehen. Der Autofahrer darf nicht immer zur Kasse gebeten werden," so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Homburg. Dies sei so nicht hinnehmbar.

Bereits 1986 haben die Homburger Tage die Heraufsetzung der Haftungsgrenze, also der Verantwortlichkeit von Kindern im Straßenverkehr, auf mindestens 10 Jahre gefordert. Dieser Forderung werde nun entsprochen. Dies ist auch gerecht, da wissenschaftlich belegt ist, dass bis zu diesem Alter Kinder nicht in der Lage sind, die Gefahren des Straßenverkehrs nicht überblicken.
Künftig soll es auch Schmerzensgeld bei Gefährdungshaftung, also ohne Verschulden geben. Auch dies ist ein Fortschritt, so die Anwälte.

Abgelehnt wird, dass es künftig für "leichte" Verletzungen, mit einem Schmerzensgeldanspruch von 1000,00 DM, kein Schmerzensgeld mehr geben soll. Nach Einschätzung der Verkehrsrechtler werden zahlreiche Geschädigte künftig keinen Schmerzensgeldanspruch mehr haben.

Künftig soll auch die 16%ige Mehrwertsteuer dann nicht mehr ersetzt werden, wenn der Geschädigte nicht mit einer Werkstattrechnung abrechnet. Bisher kann der Geschädigte frei wählen, ob und wo er reparieren lässt. Die Schadensabrechnung erfolgte auf Gutachterbasis. Dies schließt die Mehrwertsteuer mit ein, da der Schaden an der Sache zu ersetzen ist und dieser sich an einer kalkulierten Werkstattrechnung orientiert.

Die Mehrwertsteuer soll künftig nur noch auf Vorlage einer Werkstattrechnung ersetzt werden. Dies stellt allerdings ein Systembruch dar. Das bewährte System, dass der Schaden zu ersetzen ist und nicht das, was man tatsächlich aufgewendet hat, soll nicht mehr gelten. Die Wahlfreiheit, ob das Auto in einer Vertragswerkstatt oder in einer günstigeren Werkstatt oder überhaupt repariert wird, wird damit eingeschränkt.

Auch bei der Inzahlunggabe dieses Fahrzeuges soll eine Mehrwertsteuer nicht mehr mit angerechnet werden, obwohl für die Anschaffung eines Neufahrzeuges Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Nach Ansicht der Verkehrsrechtler sollte grundsätzlich der Geschädigte die Summe als Schadensersatz erhalten, die bei einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt entstehen würde. Dazu gehört auch die Mehrwertsteuer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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