Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaft/ Artenschutz / Todesurteil für Feldhasen, Rehe und Rebhühner stoppen! / Mähverbot auf Brachflächen während Brut- und Aufzuchtzeit darf nicht fallen

(Düsseldorf) - Der Naturschutzbund NABU hat an Umwelt- und Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg appelliert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die geltenden Regelungen zur Pflege von stillgelegten Ackerflächen beibehalten werden. Laut Gesetz dürfen Landwirte in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli - also während der Brut und Aufzucht vieler Wildtierarten - ihre Brachflächen weder mähen noch mulchen. Die Länder Baden-Württemberg und Hessen wollen nun mit einer Initiative im Bundesrat erreichen, dass dieser Sperrzeitraum aufgehoben wird und die Flächen zudem jährlich gemulcht werden müssen. Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen fordern eine Verkürzung des Sperrzeitraums um einen Monat auf den 15. Juni sowie die Einführung der Mulchpflicht. Diesem „Kompromissvorschlag“ will sich nun auch Nordrhein- Westfalen anschließen. Als Grund wird die unkontrollierte Ausbreitung von Unkräutern während der Sperrfrist angeführt. NABU-Landwirtschafts-experten halten diese Argumentation für vollkommen überzogen.

„Wer das bisher bestehende Verbot kippt, unterzeichnet das Todesurteil für Tausende junge Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn“, warnt der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. Junghasen und Rehkitze seien durch frühes Mähen oder Mulchen besonders gefährdet, weil sie sich die meiste Zeit des Tages regungslos in einer Mulde verstecken und auf ihre Elterntiere warten würden. Diese Jahrhunderte alte Überlebensstrategie würde den Tieren zum Verhängnis. „Weder Hasen und Rehe noch Jungvögel haben eine Chance gegen die scharfen Messer der Mähmaschinen“, so Tumbrinck. Die Jungtiere finden in den Mähwerken einen grausigen und blutigen Tod. Insgesamt kommen nach Schätzungen von Experten jährlich etwa eine halbe Million Wildtiere allein durch den Einsatz von Mähmaschinen ums Leben. Aus ornithologischer Sicht sei auch ein Vorziehen des Sperrzeitraums nicht akzeptabel, da zahlreiche bedrohte Bodenbrüter zu den Spätbrütern gehörten und unmittelbar betroffen wären (z.B. Grauammer, Wachtel, Wachtelkönig, Braunkehlchen).

Der NABU fordert Minister Uhlenberg daher auf, die vorliegende Bundesratsinitiative nicht zu unterstützen. „Brachflächen müssen in ihrer Funktion als Rückzugsräume in unserer ausgeräumten Kulturlandschaft erhalten bleiben. Sie sind ein wichtiger Lebensraum, weil sie vielen bedrohten Arten als Nahrungsquelle und Deckung dienen. Das Mäh- und Mulchverbot zu kippen, würde den Artenschwund in unserem Land noch weiter vorantreiben“, erklärt Tumbrinck. Weder darf die Sperrfrist fallen, noch darf es eine jährliche Mulchpflicht geben. Hier könne durch eine Maßnahme, die niemandem schadet viel erreicht werden. Gerade die im Land ohnehin zurückgehende Artenvielfalt der offenen Agrarlandschaft würde durch den Wegfall oder die Verkürzung der Zeitbegrenzung noch weiter beschleunigt und verschärft.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Merowinger Str. 88, 40225 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Telefax: (0211) 159251-15

(tr)

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