Pressemitteilung |

Längere Gewährleistungsfristen belasten Handel

(Berlin) - „Die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zwischen Handel und Verbrauchern von einem halben auf zwei Jahre ist kein Grund zum Jubeln. Wir sind aber froh, dass die Bundesregierung dem Handel noch längere Fristen ersparen möchte.“ Das erklärte jetzt in Berlin der Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), Holger Wenzel, anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs der Schuldrechtsreform heute im Deutschen Bundestag. Wenzel wies darauf hin, dass die Vervierfachung der Fristen eine wesentliche Belastung für den Handel darstelle. Er hob jedoch hervor, dass Deutschland damit nicht über das von der EU geforderte Mindestmaß von zwei Jahren hinaus gehe. „Ein Jahr wäre sicherlich sachgerecht und im Sinne der Verbraucher ausreichend gewesen. Hiermit konnten wir uns jedoch schon in Brüssel nicht durchsetzen“, erinnerte Wenzel.

Zufrieden zeigte sich die BDH, dass der Gesetzentwurf der Koalition einen eigenständigen Rückgriff des Handels gegenüber seinen Vorlieferanten vorsieht. Der Regressanspruch ermögliche dem Handel so, entstandene Kosten in vollem Umfang weiterzugeben. „Damit ist sichergestellt, dass der Handel nicht in der Gewährleistungsfalle sitzt“, so Wenzel. Es entspreche dem Verursacherprinzip, dass die Hersteller und nicht der Handel für alle Fehler aufkommen müssen, die während der Produktion entstanden seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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