Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Kurzfristige Novellierung der Abwasserverordnung geplant

(München/Hennef) - In diesem Sommer soll eine novellierte Fassung der Abwasserverordnung in Kraft treten, um so eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der EU-Richtline “Kommunales Abwasser” in deutsches Recht abzuwenden. Die Änderung sieht eine Absenkung des Stickstoffkonzentrationswertes für den Ablauf kommunaler Kläranlagen vor, die größer als 100 000 Einwohnerwerte sind. Nach Aussage des Bundesumweltministeriums beschreibt diese Änderung jedoch keinen anderen Stand der Technik als die bisherige Verordnung. Die bisher geltenden Konzentrationswerte können weiterhin im wasserrechtlichen Bescheid festgelegt werden, es ist jedoch nachzuweisen, dass mindestens 70 % der Zulauffracht in der Kläranlage eliminiert werden. Als Konsequenz dieser Änderung gewinnt die Regelung zum Nachweis einer 70 %igen Reduzierung der Stickstofffracht zunehmend Bedeutung. Die ATV-DVWK erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Umsetzung.

EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland eingereicht

Aufgrund des beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Klageverfahrens haben Bund und Länder kurzfristig beschlossen, die Stickstoffanforderung in der Abwasserverordnung von 18 mg/l auf 13 mg/l Nges herabzusetzen. Betroffen sind alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100 000 Einwohnerwerten. Anlass hierfür ist ein Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof, in dem Deutschland beschuldigt wird, die EU-Richtlinie 91/271/EWG “Kommunales Abwasser” nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt zu haben.

Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten der TU Darmstadt im Auftrag des Landesamtes für Wasser und Abfall in Nordrhein-Westfalen und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser. Danach sind die Anforderungen des deutschen Wasserrechtes im Hinblick auf die Ablaufkonzentration großer kommunaler Kläranlagen mit schwach belasteten Abwasserzuflüssen nur dann den entsprechenden Vorgaben der EU-Richtlinie gleichwertig, wenn die deutschen Konzentrationsvorgaben für Nges um bis zu 5 mg/l herabgesetzt werden. Die novellierte Abwasserverordnung soll noch in diesem Sommer in Kraft treten.

70-%-Frachtabbau-Regelung für Nges bekommt mehr Bedeutung

Um die neuen gesetzlichen Anforderungen einhalten zu können, werden zahlreiche Kläranlagen zukünftig die 70 %ige Frachtreduzierung von Nges nachweisen müssen, da dann auch Ablaufkonzentrationen von bis zu 25 mg/l zulässig sind. “Ob kostspielige Kläranlagenerweiterungen notwendig werden, hängt maßgeblich vom Vollzug beim Nachweis der Frachtminderung in den einzelnen Bundesländern ab”, betont der Präsident der ATV-DVWK, Prof. Dr.-Ing. E. h. Hermann H. Hahn auf der IFAT 2002 in München. Die zunehmende Bedeutung der Frachtabbauregelung ging auch aus Gesprächen der ATV-DVWK mit dem Bundesumweltministerium und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hervor.

Die ATV-DVWK erarbeitet daher derzeit einen Vorschlag zur Einführung eines bundeseinheitlichen Verfahrens, nach dem die Frachtminderung ermittelt werden kann. Langfristig plädiert die ATV-DVWK laut Prof. Hahn für eine 1 : 1-Um-setzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie und Integration der Eigenkontrolle in das staatliche Überwachungskonzept.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, ATV-DVWK, ist in Deutschland Sprecher für alle übergreifenden Wasserfragen und setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz.In Europa ist die ATV-DVWK die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Normung, Beruflicher Bildung und Information der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 16 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen.Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt auf der Erarbeitung und Aktualisierung eines einheitlichen technischen Regelwerkes sowie der Mitarbeit bei der Aufstellung fachspezifischer Normen auf nationaler und internationaler Ebene. Hierzu gehören nicht nur die technisch-wissenschaftlichen Themen, sondern auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange des Umwelt- und Gewässerschutzes.

Quelle und Kontaktadresse:
ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Telefon: 02242/872 0 Telefax: 02242/872 135

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