Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Kritik an Internet-Kooperation des ZDF mit T-Online

(Berlin) - Massive Bedenken auf Seiten der Zeitungsverleger hat die Ankündigung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) ausgelöst, für die Verbreitung seiner Online-Nachrichten einen mehrjährigen Lizenzvertrag mit T-Online einzugehen. Als Hauptinteresse des Gebühren-finanzierten öffentlich-rechtlichen Senders bezeichnete ZDF-Intendant Dieter Stolte in diesem Zusammenhang, die "Grundversorgung der Zuschauer im Internet künftig durch T-Online zu sichern". Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist ein neuer Internet-Auftritt mit der Nachrichtenseite http://www.heute.t-online.de.

Dagegen wiesen die Zeitungsverleger darauf hin, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten grundsätzlich keinen Auftrag zu einer Grundversorgung im Internet hätten. Der Grundversorgungsauftrag beziehe sich auf das klassische Fernsehangebot. Im Übrigen dürften Internet-Aktivitäten nur sendebegleitend erfolgen.

Der geplante Name des Angebots lasse darauf schließen, dass hier eine Marke eines privaten Anbieters - T-Online - von dem Renommee einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung profi-tieren solle. Es sei, erklärte der BDZV, durchaus fraglich, ob "nicht rundfunkrechtliche Vorgaben umgangen werden". Aufgrund des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürfen die Online-Angebote des ZDF weder Werbung noch Sponsoring enthalten. Als Folge dieser Regelung muss das ZDF seine Kooperation mit den Anbietern NBS und Microsoft zum August 2001 auslaufen lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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