Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Kritik an Bundesratsentscheidung zum Ausgleichsleistungsgesetz

(Bonn) - Auch der Bundesrat hat am 14. Juli 2000 dem vom Bundestag verabschiedeten Vermögensrechtsänderungsgesetz zugestimmt. Damit werden die vom Deutschen Bauernverband (DBV) massiv kritisierten Änderungen des Ausgleichsleistungsgesetzes zum Flächenerwerbsprogramm und die vom Bundesumwelt- und Finanzminister getroffene Einigung über die Verteilung von 100.000 Hektar BVVG-Naturschutzflächen wirksam.

Der DBV betont anlässlich der endgültigen Entscheidung, dass Bundestag und Bundesrat damit Chancen vertan hätten, EU-konforme Entscheidungsspielräume für Alteigentümer und landwirtschaftliche Betriebe als Pächter von BVVG-Flächen auszuschöpfen. So wurde der bisher begünstigte Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen der BVVG in Höhe des 3-fachen Einheitswertes für alle Erwerbergruppen erhöht, und zwar einheitlich auf einen Verkehrswert abzüglich eines Abschlages von 35 Prozent. Dadurch wird eine eigentumspolitisch nicht zu verantwortende Verschlechterung der Erwerbsmöglichkeit für die Alteigentümer bewirkt, für die nach wie vor eine Beibehaltung des bisherigen begünstigten Kaufpreises zulässig gewesen wäre. Ebenso lassen die aktuellen Förderhöchstgrenzen der EU für die erwerbsberechtigten Pächter eine Kaufpreisfestsetzung zu (Verkehrswert abzüglich eines Abschlages von 40 Prozent und in benachteiligten Gebieten sogar von 50 Prozent). Positiv entgegen wertet die DBV die Bemühungen des Gesetzgebers, für in der Vergangenheit geschlossene Kaufverträge alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die von der EU-Kommission geforderten Nachzahlungen der Erwerber auf ein Minimum zu beschränken.

Für die Herausnahme von BVVG-Flächen aus der Privatisierung, auf denen die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung durch Naturschutzauflagen lediglich eingeschränkt ist, gebe es keinerlei sachliche, politische und juristische Rechtfertigung, bekräftigte der DBV. Land- und Forstwirte hätten auch bei Erwerb der Naturschutzflächen von der BVVG unter Beweis gestellt, dass eine nachhaltige, naturverträgliche Bewirtschaftung stets zu ihrem Selbstverständnis gehört.

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Ausgleichsleistungsgesetzes erwartet nunmehr der DBV im Interesse der Realisierung der Erwerbsansprüche der Alteigentümer und landwirtschaftlicher Betriebe von der Bundesregierung, die zügige Wiederaufnahme des begünstigten Verkaufs von BVVG-Flächen. Deshalb ist die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich mit der EU-Kommission die Vereinbarkeit der Herausnahme der 100.000 Hektar BVVG-Naturschutzflächen mit ihrer bereits erteilten Zustimmung zum Flächenerwerbsprogramm zu klären.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), DBV-Pressestelle, Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, (02 28) 81 98 239, (02 28) 81 98 231

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