Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Krankenhäuser bieten 5,4 Prozent für Ärztinnen und Ärzte - Tarifverhandlungen ohne Ergebnis vertagt / VKA erkennt Marburger Bund als die Ärztegewerkschaft an/ Marburger Bund verbeißt sich jedoch an Detailregelungen

(Berlin) - Die Tarifverhandlungen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und des Marburger Bundes sind am Mittwoch unterbrochen und auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertagt worden.

"Die Arbeitgeberseite hat in einem ersten Angebot eine Entgelterhöhung von 5,4 Prozent vorgelegt. Darüber hinaus haben wir dem Marburger Bund maßgebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen angeboten. Dies betrifft beispielsweise Wochenendarbeit und Entlastung bei Bereitschaftsdiensten. Dennoch konnten wir mit der Gewerkschaft keinerlei Übereinkunft erzielen, weil sich der Marburger Bund an der Formulierung zur Tarifeinheit verbeißt.", so Verhandlungsführer Dr. Dirk Tenzer.

Knackpunkt ist eine verbandspolitische Forderung des Marburger Bundes zum Tarifeinheitsgesetz, die den eigentlichen Krankenhausbetrieb nicht berührt. Für die VKA ist der Marburger Bund die zuständige Gewerkschaft für die Krankenhausärzte.

"Wir haben dem Marburger Bund angeboten, dessen alleinige Zuständigkeit für die Krankenhausärzte rechtssicher zu vereinbaren. Dies wurde ohne erkennbaren Grund abgelehnt.", so VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus Klapproth.

Das Angebot der VKA enthält attraktive Lohnerhöhungen, Regelungen für eine verlässliche Dienstplangestaltung und Einschränkungen bei der Anordnung von Wochenenddiensten, die den Belastungen der Ärztinnen und Ärzte Rechnung tragen.

Die Verhandlungen für die rund 54.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken liegen nun zunächst auf Eis. Die VKA fordert den Marburger Bund auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren und gemeinsam eine Lösung zu suchen.


Bestandteile des Arbeitgeberangebots in Auszügen:

- Entgelterhöhung in zwei Stufen: ab dem 1. Juli 2019 um 2,8 Prozent und ab dem 1. Juli 2020 um weitere 2,5 Prozent, (gleichfalls bei Bereitschaftsdienstentgelten, Einsatzzuschlag im Rettungsdienst und "Kinder"-Besitzstandszulage)
- entlastende Regelungen zur Gestaltung von Bereitschaftsdiensten
- Verlässlichkeit bei der Dienstplangestaltung
- Zusatzvergütung bei kurzfristiger Dienstplanänderung
- Garantie von mindestens 20 freien Wochenenden pro Jahr
- klarere Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit
- rechtssichere Anerkennung des Marburger Bundes als ausschließlich zuständige Gewerkschaft

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Daniela Wegner, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Str. 51, 10117 Berlin Telefon: (030) 2096994-0, Fax: (030) 2096994-99

(df)

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