Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

"Kontrollierte Einführung"

(Köln/Bonn) - Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (SPIK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine kontrollierte Einführung von Reformen der vertragsärztlichen Vergütung (EBM) nach Erprobung in Modellregionen geeinigt. Beide Seiten seien sich darüber einig, dass der geltende EBM reformiert werden müsse. Dabei gehe es um eine grundlegende Neustrukturierung der ärztlichen Leistungen, betonten Kassen und KBV. Übergeordnetes Ziel sei es, die ambulante medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten weiterzuentwickeln. Der alte EBM habe nach Auffassung der SPIK zu in ihrer medizinischen Notwendigkeit umstrittenen Ausweitungen der ärztlichen Leistungsmengen geführt. Die jetzt zu erprobende Weiterentwicklung des Vergütungssystem suche daher jeden Anreiz zum Erbringen nicht wirksamer oder unwirtschaftlicher Leistungen zu vermeiden. Kassen und KBV zeigten sich zuversichtlich, dass man jetzt nach langen, kontroversen Verhandlungen einen Kompromiss gefunden habe, der Verbesserungen für Patienten und die niedergelassene Ärzte bringt. In der Modellphase müsse sich zeigen, ob und wie sich diese Fortschritte ohne Gefährdung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität und ohne Einschränkungen der medizinisch notwendigen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung realisieren lassen.

Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung soll die Reform des EBM insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

- Zusammenfassen möglichst vieler vertragsärztlicher Einzelleistungen zu Komplexen und Pauschalen (zum Beispiel bei ambulanten Operationen)

- konkrete Regeln für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten

- Zuordnen der Leistungen zur hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgungsebene und innerhalb des fachärztlichen Bereichs zu den entsprechenden Fachgebieten

- Ausführen hochspezialisierter Leistungen auf Überweisung

- qualitätsorientierte Vergütung bei der Behandlung von Erkrankungen, für die es anerkannte Leitlinien gibt

- Schaffung wirtschaftlicher Praxisstrukturen und Bewertung kostenintensiver Leistungen auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Auslastung (zum Beispiel beim Einsatz von Computertomographen)

- Beschreibung und Bewertung von operativen und stationsersetzenden Leistungen mit dem Ziel einheitlicher Qualitäts- und Vergütungskriterien für Krankenhäuser und Vertragsärzte.

Krankenkassen und KBV wollen die Auswirkungen der erreichten Reformvereinbarungen auf die ärztlichen Vergütungsstrukturen und auf die medizinische Versorgung zunächst in einer Modellphase in zwei Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam erproben. Dabei betonen die Kassen, dass von den vereinbarten Reformen keine Risiken für die Beitragssatzstabilität ausgehen dürfen.

Der gemeinsame Bewertungsausschuss von Kassen und Vertragsärzten soll jetzt die inhaltliche Arbeit an der Vorbereitung der Modellphase abschließen. Möglichst früh im Verlauf des nächsten Jahres (2. Quartal 2001) soll dann der Testlauf über zwei Quartale im Bereich einer westdeutschen und einer ostdeutschen Kassenärztlichen Vereinigung beginnen. Nach der gemeinsamen Auswertung und gegebenenfalls notwendigen Änderungen könnte die bundesweite Erprobungsphase im Sommer 2002 starten. Kassen und KBV haben sich zudem darauf verständigt, zur Beurteilung der Auswirkungen auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung externe Gutachter hinzuzuziehen.


Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
und
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/843310 Telefax: 0228/843507

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