Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Kommunale Spitzenverbände unterstützen / Verhandlungslinie der VKA gegenüber Marburger Bund

(Frankfurt am Main) - Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Ude vom Deutschen Städtetag, Landrat Duppré vom Deutschen Landkreistag und Oberbürgermeister Schramm vom Deutschen Städte- und Gemeindebund haben sich mit dem Präsidenten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Dr. Thomas Böhle, in Berlin getroffen. Bei dem Treffen haben sich die Spitzenvertreter über den Tarifkonflikt zwischen dem Marburger Bund (MB) und der VKA und über die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäuser ausgetauscht.

Der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DSTGB) unterstützen ausdrücklich die Verhandlungslinie der VKA.

Die Forderungen des Marburger Bundes sind nicht akzeptabel und nicht zu finanzieren.

Ein Ja zu den MB-Forderungen brächte eine "beispiellose Kostenlawine" für das Gesundheitswesen und für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Kommunen selbst. Deshalb kann die Vereinbarung des Marburger Bundes für die Unikliniken nicht auf die kommunalen Kliniken übertragen werden. Eine Übertragung des TdL-Abschlusses auf die kommunalen Kliniken würden Mehrkosten für das ärztliche Personal von 15-20 Prozent bedeuten.

„Der Marburger Bund nimmt in Kauf, dass bei einer Erfüllung seiner Forderung die Krankenversorgung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird. Diese egoistische und maßlose Haltung zugunsten einer Berufsgruppe kann nicht hingenommen werden,“ so die übereinstimmende Auffassung.

Es bestand Übereinstimmung, dass auf der Basis des von der VKA vorgelegten Angebotes weiter verhandelt werden müsse, um schnellstmöglich zu einem akzeptablen Ergebnis zu kommen. Die Streiks müssten beendet werden. Der Streit dürfe nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Die Kliniken müssten höhere Personalkosten durch Stellenkürzungen ausgleichen. Es besteht daher große Sorge, dass Einschnitte bei der Patientenversorgung unausweichlich werden.

Die Arbeitsbedingungen der Ärzte an kommunalen Krankenhäuser wurden durch den TVöD massiv verbessert. Das gilt insbesondere für die Arbeitszeit. Umso erstaunlicher ist, dass sich ausgerechnet der MB auf die Heraufsetzung der zulässigen Höchstarbeitszeit inklusive Bereitschaftsdienst von 58 Stunden (so der TVöD) auf 66 Stunden für die Unikliniken eingelassen hat – der gleiche MB, der zuvor die übermäßige Arbeitsbelastung der Ärzte angeprangert hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Pressestelle Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: (069) 21329600, Telefax: (069) 2139629600

(sk)

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