Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Kohleausstiegsgesetz bremst auf dem Weg in eine klimafreundliche Energieversorgung

(Berlin) - Vorgestern Abend hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der VKU hat dazu eine Stellungnahme eingereicht.

Mit dem Gesetz hätte die Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, die Transformation zu einer sichereren und klimafreundlichen Energieversorgung erheblich voranzubringen und einen robusten energiewirtschaftlichen Rahmen für das kommende Jahrzehnt aufzuspannen. "Das Gesetz bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück: Ein holpriger Ausstiegspfad für Stein- und Braunkohle, nicht genügend Anreize für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und keine substantiellen Regelungen, um den Ausbau der Erneuerbaren voran zu bringen. Für kommunale Unternehmen bietet das Kohleausstiegsgesetz keine ausreichenden Investitionsanreize und ist damit kein Beschleuniger der Energiewende”, bilanziert der stv. VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine durch die Bund-Länder-Einigung nach hinten verschobene Reduzierung der Braunkohle durch eine höhere Reduzierung von Steinkohlekapazitäten kompensiert werden soll. Diese Pfadabhängigkeit führt dazu, dass hochmoderne Steinkohlekraftwerke deutlich vor alten Braunkohlekraftwerken vom Netz sollen, ab 2027 sogar vollständig entschädigungsfrei. Dazu Michael Wübbels: "Es entbehrt jeder energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Logik, dass die Steinkohle als Lückenbüßer für den verzögerten Braunkohleausstieg herhalten soll. Dies trifft vor allem auch kommunale Kraftwerksbetreiber. Ohne angemessene Entschädigung für ihren wirtschaftlichen Schaden besteht die Gefahr, dass das Geld bei den betroffenen Stadtwerken für den dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung vor Ort fehlt.” So sind etwa laut VKU-Berechnungen über 7 GW moderner Steinkohlkraftwerke von einer entschädigungslosen Stilllegung ab 2027 betroffen, die erst 2013 oder später ans Netz gegangen sind.

Auch bei den Änderungen des KWK-G bleibt der Gesetzentwurf hinter dem zurück, was für einen weiteren Ausbau, vor allem aber für den Wechsel von Kohle auf weniger emissionsintensive Brennstoffe, notwendig ist. "Es gibt im Gesetzentwurf vernünftige Ansätze, etwa bei der Fördersystematik. Die Förderhöhe bleibt aber auf dem Status quo stehen. Das reicht nicht, um den Brennstoffwechsel von Kohle auf Gas oder erneuerbare Energien bei der KWK anzureizen. Eine ordnungsrechtliche Stilllegung bestehender Steinkohlekraftwerke in wenigen Jahren in Kombination mit zu geringen Anreizen, neue Gas-KWK-Anlagen zu errichten, sind eine gefährliche Kombination. Insbesondere kann dies zulasten der Bezahlbarkeit der Wärme und der Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme gehen. Daher müssen im parlamentarischen Verfahren wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden”, so Wübbels. VKU-Erhebungen haben ergeben, dass der sogenannte Kohleersatzbonus um den Faktor 2,5 erhöht werden müsste, um einen Brennstoffwechsel effektiv anzureizen. Das bedeutet eine Erhöhung von heute 180 auf 450 Euro je Kilowattstunde installierter Leistung.

Der dritte grundlegende Schwachpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass er keine substantiellen Maßnahmen enthält, die den EE-Ausbau weiter voranbringen. Dazu Michael Wübbels: "Eine Lösung für die Ausbaukrise bei der Windenergie ist noch nicht einmal im Ansatz in Sicht, während durch den 52-GW-Deckel die Gefahr eines Ausbaustopps auch bei Photovoltaik droht. Für beides hatte die Bundesregierung zügige Maßnahmen zugesichert. Es ist daher unverständlich, warum sie hier nicht geliefert hat".

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(rs)

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