Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Klärschlammtrocknung: Entwurf Merkblatt DWA-M 379

(Hennef) - Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 379 "Klärschlammtrocknung" vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Im Jahr 2017 sind durch die Fortschreibung maßgeblicher Regelungen zur Klärschlammbehandlung und
-verwertung, insbesondere im Düngemittelrecht und im Abfallrecht, die Weichen für die zukünftige Klärschlammentsorgung neu gestellt worden. Die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken, Müllverbrennungsanlagen oder Monoverbrennungsanlagen wird langfristig (ab 2029/2032) kaum noch ohne vor- oder nachgelagerte Maßnahmen eines Phosphorrecyclings möglich sein. Es wird ein Ausbau von Kapazitäten zur Klärschlammmonoverbrennung erwartet.

In Deutschland liegen umfangreiche Erfahrungen mit der Trocknung von Klärschlamm vor. Klärschlammtrocknungsanlagen dienen dem weitergehenden Wasserentzug aus einem in der Regel zuvor mechanisch entwässerten Klärschlamm. Ziel ist es dabei, die Masse zu reduzieren, den Heizwert zu erhöhen und/oder die biologische Stabilität zu verbessern. Außerdem wird auch eine Reduktion der im Schlamm enthaltenen Mikroorganismen erreicht (Hygienisierung).

Das überarbeitete und inhaltlich erweiterte Merkblatt DWA-M 379 greift die technischen Entwicklungen seit Erscheinen der Vorgängerausgabe des Merkblatts im Jahr 2004 auf und stellt die Neuerungen und Weiterentwicklungen umfassend, aber praxisorientiert dar.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 379 (2/2004) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA-M 379 insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

- Aktualisierung von Auslegungs- und Bemessungshinweisen
- Ergänzungen zu sicherheitstechnischen Aspekten im Bereich des Brand- und Explosionsschutzes sowie der Arbeitssicherheit
- Ergänzungen zur Abwärmenutzung, zum Beispiel aus Blockheizkraftwerken von
(Co-)Vergärungsanlagen
- Ergänzungen zu neuen Entwicklungen insbesondere bei Bandtrocknern, solaren und abwärme-gestützten Hallentrocknern
- Stärkere Beachtung der technischen Peripherie (Annahme, Abluftbehandlung, Abwasser, Förderaggregate und Trockenguthandling)
- Hinweise für die Auswahl eines geeigneten Trocknungsverfahrens in Abhängigkeit vom vorgesehenen Verwertungsweg


In das neue Merkblatt fließen umfassende praktische Betriebserfahrungen der letzten zehn Jahre ein. Diese Kenntnisse sollen Planern und Betreibern helfen, Klärschlammtrocknungsanlagen technisch sicher und wirtschaftlich auszulegen.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-3.1 "Klärschlammtrocknungsanlagen" (Sprecher: Dipl.-Ing. Ulrich Jacobs) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses "Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm" (HA KEK) im DWA-Fachausschuss KEK-3 "Energetische Verwertung und thermische Behandlung" erstellt und richtet sich an Planer und Betreiber von Klärschlammbehandlungsanlagen.

Frist zur Stellungnahme:

Das Merkblatt DWA-M 379 wird bis zum 31. August 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Josefine Dahmen, dahmen@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Pressestelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Fax: (02242) 872135

(df)

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