Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) / DPolG Bundespolizeigewerkschaft - Bundesgeschäftsstelle Berlin

Kinder- und Jugendkriminalität: Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze

(Berlin) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB begrüßt ausdrücklich die Initiative des Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag Prof. Dr. Rupert Scholz auf Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre. Es werde allerhöchste Zeit, so der DPolG-Bundesvorsitzende Gerhard Vogler heute in Bayreuth, dass sich der Gesetzgeber endlich dem berechtigten Anspruch der Bevölkerung auf staatlichen Schutz vor jugendlichen Kriminellen annimmt.

Vogler verweist auf einschlägige Initiativen seiner Organisation, so u.a. auf eine Resolution vom Mai 1997, die seinerzeit (27.08.1997) zu einer öffentlichen Anhörung durch die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSUund des AK IV der F.D.P.-Fraktion geführt haben. Seitdem steigt die Kriminalitätsrate jugendlicher Täter unter 14 Jahren unaufhaltsam weiter, was eindeutig beweist, dass die propagierte Politik der Wegsehens und Vertuschens ebenso gescheitert ist wie der Hinweis auf die Möglichkeiten nach dem „zahnlosen“Jugendhilfegesetz.

Vogler wörtlich: „Unser Rechtsstaat muss sich endlich etwas tun, weil die Opfer von Kriminalität nicht nach dem Alter des Täters fragen, sondern zurecht für ihre individuelle Sicherheit das einfordern, was der Staat seinen Bürgern vorab schuldet, nämlich Schutz vor Verbrechen. Dabei geht es mir keineswegs darum, Kinder in den Knast zu bringen, sondern darum, dass die erzieherischen und therapeutischen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz schon ab 12 und nicht erst ab 14 Jahren greifen können.“

Im übrigen fordert die DPolG, künftig Erziehungsberechtigte wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht verstärkt strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (vgl. § 171 StGB)


Anwendung des Erwachsenstrafrechts auf Heranwachsende

Der DPolG-Vorsitzende unterstrich auch seine frühere Forderung, das Jugendstrafrecht nach dem Willen des Gesetzgebers nur in begründeten Ausnahmefällen auf Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) anzuwenden und nicht umgekehrt, wie es in der Gerichtspraxis üblich geworden ist.

Es sei nicht nachvollziehbar, so Vogler, dass Achtzehnjährige zwar uneingeschränkt geistig und sittlich reif sind eine Familie zu gründen, Kinder zu erziehen sowie Rechtsgeschäfte mit enormen Verpflichtungen einzugehen, aber bei schwersten Straftaten diese Reife angeblich nicht besitzen sollen. In unseren Gerichtssälen müssen endlich wieder Richter und nicht Heerscharen von Psychologen und Psychotherapeuten das Sagen haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPoIG) Prenzlauer Allee 36 10405 Berlin Telefon: 030/47378123 Telefax: 030/47378125

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