Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Kein Salto rückwärts bei der Entsorgung / BDE-Positionen zu den Beschlüssen der 54. UMK

(Köln) - Vor einem "Salto rückwärts in der Entsorgungswirtschaft" warnt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. - BDE (Köln) in einer differenzierten Stellungnahme zu den Beschlüssen der 54. Umweltministerkonferenz vom 6./7. April in Berlin.

Zwar erkennen die Privatentsorger berechtigte Forderungen der Kommunen hinsichtlich Planungs- und Investitionssicherheit an, erinnern zugleich aber auch an den vom Gesetz festgeschriebenen Vorrang der Verwertung von Abfällen.

Bezüglich der hohen Abgrenzungskriterien zwischen Beseitigung und Verwertung stimmt der BDE mit der UMK überein, ist jedoch der Auffassung, dass eine technische statt einer juristischen Lösung gefunden werden sollte. Energisch widerspricht der BDE dem Plan der UMK, sämtlichen Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfall und gemischt anfallende Abfälle generell als "überlassungspflichtig" zu deklarieren. Das diene nur der Auslastung der kommunalen Beseitigungsanlagen und behindere die Ausweitung des Recyclings. Außerdem sei es ein Irrtum, so der BDE, dass Entsorgungssicherheit nur durch die öffentliche Hand gewährleistet werden könne. Schon heute erfüllten die Privatfirmen im Kommunalauftrag für mehr als die Hälfte der Bundesbürger die praktischen Entsorgungsaufgaben.

Bedauerlich sei, so der BDE in einer Stellungnahme zu den Resultaten der jüngsten Umweltministerkonferenz, dass die Länder offensichtlich bemüht seien, den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des Bundesumweltministeriums vom Tisch zu wischen. Während dieses Papier dem Geist des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes folgend das Verwertungsgebot in den Vordergrund rückte und das Recyclingprimat auch für den Hausmüll und gemischte Abfälle betonte, interessierten sich die Länder mehr dafür, dass die kommunalen Deponien und Müllverbrennungsanlagen ausgelastet würden, mutmaßt der BDE.

Gesetz beschneidet kommunale Zuständigkeit

Das verberge sich hinter der Formel, dass die "umweltgerechte Abfallentsorgung in wesentlichen Teilen auch in Zukunft essentieller Bestandteil der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben bleiben" müsse. Und damit die Kommunen diese Aufgaben erfüllen könnten, wollten die Länder die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der überlassungspflichtigen Abfallarten so gestalten, dass denen auch Planungssicherheit eingeräumt werden könne.

Hier sieht der BDE zwar ein verständliches Bemühen der Länder zum Bestandsschutz der kommunalen Beseitigungsanlagen, meint jedoch, dass mit einem Programm zur Stilllegung nicht mehr TASi-tauglicher Deponien und einem Rückzug der Kommunen aus der operativen Tätigkeit eine bessere Alternative bestehe. Mit Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes habe der Gesetzgeber die kommunalen Zuständigkeiten für wichtige Teile der Entsorgungsmarktes ganz bewusst beschnitten. Der Verdacht liege nahe, so der BDE, dass die Länder jetzt versuchten, mit dem vorgeschobenen Argument, die Entsorgungssicherheit sei anders nicht zu gewährleisten, diese Entwicklung zu stoppen.

Private garantieren Entsorgungssicherheit

Schon heute garantiere nämlich in weit überwiegendem Maße die private Entsorgungswirtschaft die Entsorgungssicherheit. Mehr als 55 Prozent der Bundesbürger werden durch Private von ihrem Hausmüll befreit. Weitere fast 10 Prozent erhalten diesen Service durch gemischt-wirtschaftliche Unternehmen. Und fast nur noch in den Großstädten fahre ein städtischer Betrieb den Müll selbst ab. Bei den Gewerbeabfällen entfiele mehr als 80 Prozent des Marktes auf die Privaten, die außerdem für das Duale System nahezu 90 Prozent der Sammel- und Sortierleistung erbringen. Und bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen erfolgen Sammlung und Transport fast vollständig durch Privatfirmen.

Außerdem habe das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, so unterstreicht der BDE, gemäß dem Verursacherprinzip die Verantwortung des Abfallbesitzers verstärkt und dabei auf die Mündigkeit der Bürger gesetzt. Dass hier ordnungspolitische Aufgaben der Kommunen berührt werden, bejaht der BDE und akzeptiert durchaus die darin verankerte Kernkompetenz der Gemeinden, bestimmte Dinge zu regeln. Die Kölner bezweifeln jedoch, dass sich das auch auf das praktische Tätigwerden erstrecken muss.

Die generellen Deregulierungs- und Liberalisierungstendenzen, die der Bundesgesetzgeber sehr zum Nutzen der Bürger in den letzten Jahren in konkrete Maßnahmen umgesetzt hat - etwa bei Strom und Telefon -, sind nach BDE-Ansicht auch im Entsorgungsrecht angelegt. Sie dürften nicht durch eine Rekommunalisierung unterlaufen werden. Einen "Salto rückwärts" in der Entsorgungspraxis lehnt die private Branche strikt ab.

Hochwertige Abgrenzungskriterien

Mit den Vorstellungen der UMK auf gleicher Linie sieht sich der BDE, wenn es um die Hochwertigkeit der Abgrenzungskriterien zwischen Beseitigung und Verwertung geht. Der Entwurf eine Verwaltungsvorschrift aus dem Hause Trittin sei hier ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, die auch mehr Rechtssicherheit bedeutet hätte.

Hier plädiert der Kölner Verband, der mit rund 1.000 Mitgliedsfirmen der mitgliederstärkste Branchenverband in Europa ist und der nachhaltig von kleineren und mittelständischen Betrieben getragen wird, grundsätzlich für eine praxisgerechte Lösung. Sie sollte möglichst auf technischen Kriterien basieren und keine Spielräume für juristische Debatten lassen. Diese könnte so aussehen, dass zunächst sämtliche Abfälle eine Sortieranlage durchlaufen. Verwertbares würde positiv ausgelesen, der Rest wäre eindeutig Beseitigungsabfall.

Hohes Umweltschutzziel nicht fiskalischen Interessen opfern

Der BDE hält es für äußerst bedenklich, wenn in einer länderoffenen Arbeitsgemeinschaft unter Federführung von Baden-Württemberg kurzfristig versucht werden soll, einen Alternativentwurf zu erstellen, der das Überlassungspflichtig-Werden von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sicherstellt. Das könne nur als erneuter Beleg dafür gewertet werden, das verwertungsorientierte Gesetz zu Gunsten der beseitigungsfixierten Kommunen umzudeuten, so die Privatentsorger aus Köln. Und weiter: Das hohe Umweltschutzziel der Ressourcenschonung werde dem fiskalischen Interesse der Auslastung von Beseitigungsanlagen geopfert.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE), Hanskarl Willms und Stefan Hülsdünker, Schönhauser Str. 3, 50968 Köln, Tel: (0221) 934700-31, Fax: (0221) 934700-90; Quelle: BDE

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