Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Kein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

(München/Hennef) – Mit seiner am 26. April 2002 verabschiedeten Entschließung spricht sich der Bundesrat gegen ein pauschales Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aus. Er verweist hierzu auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Anhörung, die im Oktober letzten Jahres gemeinsam vom Bundesumweltministerium und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt wurde. Die Auswertung zeige, dass ein vollständiger Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wissenschaftlich, volkswirtschaftlich und fachlich nicht zu rechtfertigen sei. Alle Düngestoffe, einschließlich Kompost, Gülle, Mineraldünger und Klärschlamm, sollen den Kriterien des Bodenschutzes genügen. Dazu der Präsident der ATV-DVWK, Prof. Dr.-Ing. E. h. Hermann H. Hahn: “Ziel ist es, knappe Ressourcen, insbesondere Phosphat zu schonen. Jahrzehntelange Erfahrungen aus der Klärschlammverwertung geben Anlass, diesen erfolgreichen Weg weiter zu verfolgen.”

Auch der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen stuft in seinem Umweltgutachten 2002 die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen, bei Einhaltung klarer Qualitätskriterien, weiterhin als ein nutzbringendes Verfahren ein und hält einen völligen Ausstieg für nicht sachgerecht.

Wertvolles Phosphat wird wiederverwendet

Die ATV-DVWK begrüßt die Entwicklung hin zu einer differenzierten Betrachtung der Klärschlammverwertung. Dazu Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Sigurd van Riesen: “Klärgut – das sind Biofeststoffe aus Kläranlagen mit guter Qualität – muss auch in Zukunft im Sinne der Kreislaufwirtschaft der landwirtschaftlichen Verwertung zur Verfügung stehen. Der wertvolle Phosphatanteil kommt damit zu einer direkten Wiederverwertung.” Die Vereinigung plädiert dafür, in Abhängigkeit von den jeweils vorhandenen Rahmenbedin-gungen emotionsfrei und nach fachlichen Kriterien zu entscheiden, welches Verfahren die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Option ist. In diesem Sinne spricht sich auch der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen dafür aus, gering belastete Schlämme möglichst regional landwirtschaftlich zu verwerten, während für stärker belastete Schlämme, und soweit geeignete Ausbringungsflächen fehlen, die thermische Behandlung und anschließende Deponierung die geeignete Verfahrensweise ist.

Keine Neuregelung in dieser Legislaturperiode

In einem Gespräch von Vertretern der ATV-DVWK, des Verbands Deutscher Landwirtschaftlicher Forschungs- und Untersuchungsanstalten (VDLUFA) und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds mit dem Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, bestätigte dieser, dass die Bundesregierung einen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Sekundärrohstoffen nicht plane. Allerdings seien hinsichtlich eines vorsorgenden Bodenschutzes wesentliche Verschärfungen der Anforderungen an die Ausbringung von allen Düngemitteln zu erwarten. Eine entsprechende Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen sei jedoch in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten.

Freiwillige Gütesicherung befürwortet

In dem Gespräch wurde auch die Bedeutung freiwilliger Selbstordnungsmaßnahmen hervorgehoben. So sprechen sich die Verbände dafür aus, Gütesicherungssysteme als integralen Bestandteil bei einer Novellierung der gesetzlichen Grundlagen einzubeziehen.

Hierzu bietet die ATV-DVWK in Kooperation mit dem VDLUFA an, ein umfangreiches Gütesicherungssystem zur Verwertung von Sekundärrohstoffen in der Landwirtschaft aufzubauen. Die Verbände sehen hierin das geeignete Instrument, um die Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln so zu entwickeln, dass es auch langfristig nicht zu schädlichen Anreicherungen von Schwermetallen im Boden kommt. Unstrittig ist, dass hierzu an alle in der Landwirtschaft verwendeten Düngemittel gleiche Maßstäbe anzulegen sind.

Bei der geplanten neuen Festlegung von Grenzwerten sollte berücksichtigt werden, dass Vertreter der Europäischen Kommission kürzlich ankündigten, dass Entwürfe zur Novellierung der Klärschlammrichtlinie in 2003 sowie für eine EU-Bioabfallrichtlinie Anfang 2004 vorgelegt werden sollen. Diese sind nach Verabschiedung in deutsches Recht umzusetzen. Um Verunsicherungen der Anlagenbetreiber durch unnötig häufige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu vermeiden, spricht sich die ATV-DVWK nachdrücklich dafür aus, die gesetzgeberischen Aktivitäten in Deutschland parallel und in Abstimmung mit der Entwicklung auf europäischer Ebene durchzuführen.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, ATV-DVWK, ist in Deutschland Sprecher für alle übergreifenden Wasserfragen und setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz. In Europa ist die ATV-DVWK die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Normung, Beruflicher Bildung und Information der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 16 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt auf der Erarbeitung und Aktualisierung eines einheitlichen technischen Regelwerkes sowie der Mitarbeit bei der Aufstellung fachspezifischer Normen auf nationaler und internationaler Ebene. Hierzu gehören nicht nur die technisch-wissenschaftlichen Themen, sondern auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange des Umwelt- und Gewässerschutzes.

Quelle und Kontaktadresse:
ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Telefon: 02242/872 0 Telefax: 02242/872 135

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