Pressemitteilung |

Kartellamt gegen Zwangspfand

(Berlin) - Das Bundeskartellamt hat schwerwiegende Einwände gegen die Einführung eines Zwangspfands auf Einweggetränkeverpackungen. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Papier der zuständigen Beschlussabteilung des Amtes hervor. Der Handel teilt die erheblichen Bedenken der Bonner Wettbewerbsbehörde gegen das Zwangspfand. "Die obersten Wettbewerbshüter bestätigen die Kritik des Handels am Zwangspfand: Es behindert Wettbewerb und Warenverkehr, ist wirtschaftspolitisch nicht vertretbar und schadet der Umwelt mehr als es ihr nutzt", fasste Holger Wenzel, Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), zusammen.

Handel und Kartellamt gehen davon aus, dass das Zwangspfand laufende Kosten von über einer Milliarde Mark im Jahr verursachen würde. "Die Zeche müssten wieder einmal die Verbraucher zahlen", so Wenzel. Darüber hinaus würden besonders der mittelständische Lebensmittelhandel und die kleinen Supermärkte durch das Zwangspfand vor unlösbare Aufgaben gestellt. Schon aus hygienischen Gründen könnte die Rücknahme von Dosen nur durch Automaten abgewickelt werden. "Ein Rücknahmeautomat kostet jedoch über 30.000 Mark und würde die finanziellen Möglichkeiten vieler kleiner Geschäfte übersteigen", weiß Wenzel. Die Folge wäre eine weitere Beschleunigung des Konzentrationsprozesses im Einzelhandel.

Der Handel geht davon aus, dass die massive Kritik des Kartellamts die Mehrheit der Bundesländer bestärken wird, den Zwangspfandplänen der Bundesregierung nicht zuzustimmen. Im Umweltausschuss des Bundesrates wird heute über einen Alternativvorschlag der unionsgeführten Länder beraten. Die abschließende Entscheidung der Länderkammer fällt am 22. Juni.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

NEWS TEILEN: