Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Jetzt geht´s den Bürgerrechten an den Kragen / Naturschutzverbände kritisieren Wegfall des Widerspruchsverfahrens scharf

(Düsseldorf) - Den massiven Abbau von Mitwirkungsmöglichkeiten des ehrenamtlichen Naturschutzes durch das neue Landschaftsgesetz mussten die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU schon hinnehmen. Nun droht mit dem „Zweiten Gesetz zum Bürokratieabbau“, das nunmehr in den Landtag eingebracht wurde, auch noch die Abschaffung des Widerspruchsverfahren in NRW. „Davon sind alle Bürger betroffen. Wer zukünftig mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden ist, kann nicht mehr unter Einschaltung der nächsthöheren Behörde eine Überprüfung der Angelegenheit verlangen, sonder muss gleich vor Gericht ziehen. Die geplante Abschaffung des Widerspruchsrechtes trifft aber auch für Verbände relevante Verfahren wie Befreiungen von Schutzbestimmungen in Naturschutzgebieten, Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz sowie immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Hier würde ohne jede Evaluierung der tatsächlichen Sachlage und ohne Berücksichtigung der vielfältigen und guten Gründe, die für die Beibehaltung dieses bewährten Instrumentes sprechen, versucht, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus Bürgerrechte zu beschneiden.

Dabei lassen die vor dem Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform des Landtages gegen den Entwurf vorgebrachten Bedenken nur einen Schluss zu: Das Widerspruchsverfahren ist als wichtiges Rechtschutzinstrument für die Bürgerinnen und Bürger unbedingt zu erhalten. Die Widerspruchsmöglichkeit trägt mit einem geringen Aufwand zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung bei und vermeidet das erheblich größere Kostenrisiko im Verwaltungsprozess für alle Beteiligten. „Die Naturschutzverbände können aus ihren eigenen Erfahrungen die Vorteile dieses Rechtsinstrumentes nur unterstreichen“, so Paul Kröfges, Vorsitzender des BUND. Eine Streichung des Widerspruchsrechts würde nur zu einem erheblichen Mehraufwand für die Gerichte führen, da die „Befriedungsfunktion“ des vorgelagerten Widerspruchsverfahrens entfiele. Vom Verlust einer verwaltungsinternen Kontrolle wären die ehrenamtlichen Naturschützer in besonderer Weise betroffen, da für sie ein Gang vor die Gerichte in vielen Fällen weder gewollt noch finanzierbar sei.

„Schließlich ist es nicht zu akzeptieren, dass gerade die Naturschutzverbände nicht am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wurden“, bemängelt Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Die Verbände seien typischerweise die einzigen externen Verfahrensbeteiligten, die Naturschutzrechtsverletzungen geltend machen können. Dennoch sei ihnen weder Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, noch seien sie an der Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform beteiligt worden. Zudem rügen die Naturschutzverbände, dass dieses so genannte Bürokratieabbaugesetz II wie schon das novellierte Landschaftsgesetz in entscheidenden Punkten nicht vereinbar mit Bundesrecht ist. So ließe die Verwaltungsgerichtsordnung eine Ausnahme vom Widerspruchsrecht nur für einzelne Sachbereiche zu, der in NRW geplante pauschale Kahlschlag sei dagegen nicht gestattet.

Deshalb forderten NABU, BUND und LNU Ministerpräsident Rüttgers heute (7. September 2007) in einem Schreiben auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Er diene nicht den Interessen der Bürger in NRW und die Naturschutzverbände würden in ihren – ohnehin stark beschnittenen – Mitwirkungsrechten weiter eingeschränkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Merowinger Str. 88, 40225 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Telefax: (0211) 159251-15

(el)

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