Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Innere Sicherheit: DAV gegen vorschnelle Gesetzesverschärfungen

(Berlin) - Angesichts der infamen und brutalen Terroranschläge muss sich Deutschland auch innerhalb seiner eigenen Grenzen auf die veränderte Sicherheitslage einstellen. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) müssen die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, die hierzu erforderlich und geeignet sind, der neuen Sicherheitslage angepasst werden. Es helfe aber nicht, heutige Gesetzesvorschläge wieder zu beleben, die früher bereits aus guten Gründen abgelehnt worden seien.

"Es mag richtig sein, terroristische Vereinigungen auch dann unter Strafe zu stellen, wenn sie sich nicht in Deutschland betätigen. Bei allen Maßnahmen muss allerdings beachtet werden, dass kein "Sicherheitskoloss" entsteht, mit dem Bürgerrechte niedergewalzt werden" so Rechtsanwalt und Notar Eberhard Kempf, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, in Berlin. Der von Bundesinnenminister Otto Schilly angedachten Aufhebung der Aufgabenabgrenzung zwischen Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Polizei trete der DAV entschieden entgegen. Es dürften nicht Maßnahmen zur inneren Sicherheit getroffen werden die elementare Bürgerrechte beschneiden, ohne dass damit die gegenwärtige Sicherheitslage bewältigt werden könnte. Die geplante Beschneidung von Datenschutzrechten stelle ebenfalls keinen geeigneten Beitrag da.

Die terroristischen Anschläge von New York uns Washington verlangen eine besonnene und abgewogene Reaktion.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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