Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Illegale Beschäftigung in der Fleischwirtschaft künftig verhindern

(Hamburg) - Gegen illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch in Schlachthäusern und fleischverarbeitenden Betrieben wollen der Bundesverband der deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemeinsam vorgehen.

In einer Gemeinsamen Erklärung am 12. Juli 2001 heißt es: „NGG und BVDF verurteilen diese Praktiken aufs Schärfste. Sie führen zum einen zu Wettbewerbsverzerrungen, zum zweiten schürt diese Vorgehensweise Ausländerfeindlichkeit in den Betrieben und in der Öffentlichkeit.“ Beide Organisationen setzten sich dafür ein, „diesen nicht hinnehmbaren Zustand für die Zukunft auszuschließen, da die gesamte Branche dadurch in Misskredit gebracht wird. Wettbewerb soll ausschließlich über Qualität ausgetragen werden und nicht über unseriöse Praktiken zur Senkung der Betriebskosten“.

Franz-Josef Möllenberg, 1. Vorsitzender der Gewerkschaft NGG erklärte dazu heute: „Leiharbeiter und osteuropäische Kontingentarbeiter stellen in einigen Unternehmen der Fleischwirtschaft die Hälfte der Belegschaft. Sie sind keine Beschäftigten 2. Klasse. Ihre Werkverträge müssen dieselben tariflichen Bedingungen erfüllen wie sie für deutsche Arbeitnehmer gelten, angefangen von den Tariflöhnen bis zu den Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten." Es sei gelungen, sowohl mit dem Fleischerhandwerk als auch mit der Fleischwarenindustrie ein gemeinsames Vorgehen zu verabreden, betonte der 1. NGG-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/38013105 Telefax: 040/88013220

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