Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall weist Vorwurf der Frauendiskriminierung zurück

(Frankfurt/Main) - Die IG Metall hat den Vorwurf der Benachteiligung von Frauen bei ihren Vorruhestandsregelungen zurückgewiesen. "Unsere Vorruhestandsregelungen orientieren sich an dem vom Gesetzgeber festgesetzten Rentenzugangsalter", sagte IG Metall-Sprecher Claus Eilrich am Dienstag in Frankfurt. "Das hat mit Frauendiskriminierung nichts zu tun." Die IG Metall reagierte damit auf Vorwürfe von in den Vorruhestand gegangenen Mitarbeiterinnen der früheren Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK), die vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gegen die IG Metall klagen.

Die GHK-Frauen waren bis Ende 1999 bei der Gewerkschaft Holz und Kunststoff beschäftigt. Im Zuge der Integration der GHK in die IG Metall wurden den Frauen neue Arbeitsplätze in der IG Metall angeboten. Den Vorwurf, die früher bei der GHK beschäftigten Frauen seien "in den Vorruhestand gezwungen" worden, wies die IG Metall zurück. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt habe dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Heiner Schalljo im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens am 24. Januar 2001 untersagt, diesen Vorwurf zu wiederholen. " Wir haben den Frauen Arbeitsplätze in der IG Metall angeboten. Alle anderen Behauptungen sind nachweislich falsch", sagte Eilrich.

Die klagenden GHK-Frauen haben die Arbeitsplatzangebote nach Angaben der IG Metall nicht angenommen und freiwillige Vorruhestandsregelungen abgeschlossen. Danach erhalten die Frauen bis zum 60. Lebensjahr von der IG Metall Vorruhestandsgeld und gehen dann in Rente. Der vorzeitige Rentenbezug führt aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen zu Rentenabschlägen von jährlich 3,6 Prozent. Männliche Vorruheständler erhalten demgegenüber drei Jahre länger Vorruhestandsleistungen und können dann ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. "Diese Regelungen entsprechen haargenau dem Rentenrecht, das auch die IG Metall nicht außer Kraft setzen kann", erklärte Gewerkschaftssprecher Eilrich. Er verwies außerdem auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Danach steht das unterschiedliche Rentenzugangsalter für Fauen und Männer nicht im Widerspruch zu nationalen Diskriminierungsverboten.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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