Pressemitteilung | ICC Germany e.V. - Internationale Handelskammer

ICC stellt neue Schiedsregeln vor

(Berlin) - Die Internationale Handelskammer (ICC) hat die lang erwartete neue Schiedsordnung vorgestellt. Die ICC möchte mit der Revision die Effizienz der Schiedsverfahren steigern. Sie sollen schneller abgewickelt werden, um so auch zur Kostenreduzierung beizutragen.
Die neuen Regeln für Verfahren am Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC treten zum 1. Januar 2012 in Kraft und berücksichtigen aktuelle Erfordernisse und Entwicklungen in der Schiedsgerichtsbarkeit ebenso wie Entwicklungen im IT-Bereich. Die letzte Revision hatte 1998 stattgefunden.

Der Revisionsprozess wurde 2008 initiiert. In einem ersten Schritt erarbeiteten zwanzig anerkannte, internationale Experten Änderungsvorschläge. Diese wurden von einer Arbeitsgruppe aus rund 200 Juristen und in Zusammenarbeit mit den Nationalkomitees der ICC rund um den Globus diskutiert und kommentiert. "Die Revision fand bei unseren Mitgliedern sehr hohes Interesse, sowohl bei Anwälten als auch bei Unternehmensjuristen. Dementsprechend zahlreich waren die Kommentare zur Überarbeitung von deutscher Seite," sagt Angelika Pohlenz, Generalsekretär der ICC Deutschland.

Die neue ICC-Schiedsordnung, die im Juni des Jahres in Mexico verabschiedet wurde, reagiert auf die zunehmende Komplexität der Streitigkeiten. Sie enthält einen neuen Abschnitt zu komplexen Mehrparteienverfahren und Bündelung von Schiedsverfahren. Zudem wurden die Regeln zum Ablauf des Verfahrens überarbeitet.

Des Weiteren gibt es weitreichende Änderungen im Bereich der Emergency Arbitration. Ein neu installierter Emergency Arbitrator soll es den Parteien ermöglichen, bereits vor der Konstituierung des Schiedsgerichts dringende vorläufige oder sichernde Maßnahmen zu beantragen. Auf diese Weise wird ein vorläufiger Rechtsschutz innerhalb des Schiedsverfahrens ermöglicht. Die reformierte Fassung der ICC-Schiedsordnung berücksichtigt auch die zunehmende Bedeutung von Investitionsstreitigkeiten mit Beteiligung von Staaten und staatlichen Stellen. Diese betrugen im Jahr 2010 rund 10 Prozent.

Ziel der ICC ist es, den verschiedenen Ansätze zur Streitbelegung gerecht zu werden. Daher druckt die ICC die Schiedsregeln erstmals zusammen mit ihren ADR-Regeln ab. Dies sind auf Konsens angelegten Verfahren zur gütlichen Streitbelegung (Amicable Dispute Resolution). Beide Verfahren können zusammen angewendet werden, sind jedoch selbständig und werden am Sitz der ICC in Paris von zwei getrennten Sekretariaten verwaltet.

Mit fast 800 neuen Schiedsverfahren im Jahr 2010 hält die ICC die unangefochtene Spitzenposition in der Welt der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit. An den 2010 initiierten Schiedsverfahren sind rund 2.150 Parteien aus 140 Ländern beteiligt, es wurden Schiedsrichter aus 73 Ländern ernannt. In rund 24 Prozent der neuen Fälle war die Streitsumme kleiner als eine Millionen US-Dollar.

Die ICC stellt die neuen Regeln weltweit vor. So finden Seminare u.a. in Paris, New York, Hongkong, Singapur und Dubai statt. Die ICC Deutschland begleitet die Einführung der neuen Schiedsgerichtsordnung mit einer Roadshow durch deutsche Städte. Die Veranstaltungen finden jeweils von 17-19 Uhr statt, Anmeldung über die ICC Deutschland: www.icc-deutschland.de

- 21. September 2011 in Hamburg
- 22. September 2011 in Düsseldorf
- 23. September 2011 in Frankfurt am Main
- 27. September 2011 in München
- 28. September 2011 in Berlin

Die neuen Regeln sind in verschiedenen Sprachen erhältlich und können von jeder Partei weltweit genutzt werden. Es ist möglich, die Verfahren an jedem Ort, in jeder Sprache und in jeder Rechtsordnung durchzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
ICC Deutschland Internationale Handelskammer Pressestelle Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin Telefon: (030) 2007363-00, Telefax: (030) 2007363-69

(cl)

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