Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Horrorzahlen zum Aktionstag der Transportgewerkschaften

(Frankfurt/M.) - Zur Unterstützung des weltweiten Aktionstages der Transportgewerkschaften am 5./6. Oktober greift die deutsche Gewerkschaft ÖTV zu unlauteren Methoden, teilt der in Frankfurt am Main ansässige Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit. So beschreibe die Gewerkschaft den beruflichen Alltag der Bus- und LKW-Fahrer als Horrorszenario, in dem die Arbeitskraft der Arbeitnehmer durch überlange Arbeitszeiten bei niedrigster Bezahlung rücksichtslos ausgebeutet werde. Die Situation stelle sich indes anders dar: In Deutschland ist die Forderung nach einer durchschnittlichen 48-Stunden-Woche auf gesetzlicher Basis seit mehr als 60 Jahren erfüllt. Hierbei hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Tarifvertragsparteien Gestaltungsspielraum gelassen. Auf dieser Grundlage sind innerhalb von zwei Wochen maximal 113 Stunden Arbeitszeit, einschließlich der hohen Bereitschaftszeiten an den Rampen, erlaubt. In dieser Zeit dürfen auf Grund einer europaweit gültigen EG-Verordnung aber nur 90 Stunden gelenkt werden. Die Einhaltung dieser Zeiten werde, so der BGL, in Deutschland auch streng kontrolliert, wie es die Kontrollberichte der Europäischen Kommission eindringlich belegten. Dort sei regelmäßig von einer Übererfüllung der Kontrollvorgaben von mehreren hundert Prozent die Rede. Auch die Unfallzahlen, die die Bemühungen des Gewerbes um mehr Verkehrssicherheit belegten, zeigten, wie maßlos die ÖTV mit ihrer Darstellung überziehe. Jeder Unfall sei ein Unfall zuviel, weshalb in der Prävention nicht nachgelassen werden dürfe. So sank die Anzahl der bei LKW-Unfällen Getöteten von 1995 bis 1998 um 16,9 %, diejenige der Schwerverletzten um 12,3 %. Im gleichen Zeitraum stieg die Fahrleistung deutscher LKW sogar noch um 3,8 % an. Eine Entwicklung, die sich mit Horrorberichten nicht erklären läßt. Die Aktion der ÖTV unterstreiche deshalb nachhaltig nur den europäischen Harmonisierungsbedarf, weil Verkehrssicherheit nicht teilbar sei, wie der BGL betont. Erstens gebe es nicht in allen Mitgliedstaaten ein vergleichbar gutes Arbeitszeitsystem wie in Deutschland, das Arbeitnehmerschutz mit Unternehmensflexibilität verbinde sowie Abweichungen nur durch Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern gestatte, und zweitens bestünden immer noch gravierende Unterschiede hinsichtlich der Kontrollen der maßgeblichen Vorschriften. Eine Harmonisierung, wie sie der BGL seit Jahren fordert, wäre ein lohnenswerteres Feld, auf dem Aktionen im Interesse deutscher Arbeitsplätze angebracht sind. Panikmache und die Desavouierung der eigenen Mitglieder schade in diesem Zusammenhang und ist für Arbeitgeberseite nicht nachvollziehbar.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL

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