Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Höherer Mindestlohn hat praktische Auswirkungen auf Arbeitszeit bei Minijobbern

(Erfurt) - Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro je Stunde und wird ab 1.1.2020 auf 9,35 Euro angehoben. Das ist für Unternehmen nicht besonders schwierig.

Es kann jedoch bei Minijobbern ab 2020 zu Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen führen, wenn zum Jahreswechsel keine Anpassung
bei den zu leistenden Arbeitsstunden vorgenommen wird.

Beispiel bis 31.12.2019

Robert arbeitet bisher 48,5 Stunden im Monat für einen Stundenlohn von 9,20 Euro und erhält (48 h x 9,20 Euro) aufgerundet 442 Euro. Damit lag der Lohn unter
der Grenze von 450 Euro. Es handelte sich um einen Minijob, der bei Robert steuer- und sozialversicherungsfrei ist, soweit der Arbeitgeber pauschale
Sozialversicherungsbeiträge von 28 Prozent sowie pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent an die Minijobzentrale abführt.

Beispiel ab 1.1.2020

Wenn Robert weiterhin 48,5 Stunden im Monat arbeitet, muss er ab 1.1.2020 gesetzlich verpflichtend 459,50 Euro (48 h x 9,35 Euro) erhalten.
Es liegt kein Minijob mehr vor, da die Grenze von 450 Euro überschritten wird. Das Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
und, soweit noch ein anderer Hauptjob vorliegt, auch steuerpflichtig (Steuerklasse VI).

Lösung

Soll das Arbeitsverhältnis weiterhin als Minijob behandelt werden, muss die Stundenzahl angepasst werden. Im vorliegenden Fall darf Robert nur
noch maximal 48,13 Stunden arbeiten. In der Praxis wird eine Rundung auf 48 Stunden vorgenommen (48 h x 9,35 Euro = 448,80 Euro). Der Anspruch
von Minijobbern auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Urlaub und ggf. in Tarifverträgen vereinbarte Zuschläge, z. B. Weihnachts- oder
Urlaubsgeld, ist bei der Grenze von 450 Euro zu berücksichtigen.

Fazit

Unternehmerinnen und Unternehmer, die derzeit Minijobber mit einem Stundenlohn von weniger als 9,35 Euro beschäftigen, sollten nicht nur akkurat
die Arbeitszeitnachweise führen, sondern auch die Arbeitsverträge und die Lohnabrechnungen anpassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Pressestelle Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Fax: (0361) 5583320

(sf)

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