Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Höchstfeuchtegehalte bei Interventionsgetreide erweitert

(Mainz) - BWV-Präsident Norbert Schindler begrüßt, dass der Verwaltungsausschuss ‚Getreide der EU Anfang September beschlossen hat, die so genannte EU-Verordnung Nr. 823/2000 zu ändern. Dadurch ist es den Mitgliedsstaaten nun erlaubt, den Höchstfeuchtegehalt bei Weichweizen, Gerste und Roggen für die Intervention zur Ernte 2000/01 auf 15 Prozent anzuheben.

Insbesondere durch den feuchten Witterungsverlauf in diesem Jahr hatte der gesenkte Höchstfeuchtegehalt zur Annahme von Getreide in die Intervention auf 14,5 Prozent dem Handel und den Landwirten Probleme bereitet. Mehrfach hatte sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. durch Schreiben an die Verantwortlichen in der Politik sowie durch Presseerklärungen für eine Änderung der Verordnung eingesetzt.

Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss Getreide jedoch auch beschlossen, dass die bisher schon im Bereich von 14,1 bis 14,5 Prozent vorgenommenen Abzüge auf den Bereich von 15 Prozent ausgedehnt werden. Somit werden künftig ab einem Feuchtegehalt von 14,1 Prozent je 0,1 Prozent Feuchtigkeitserhöhung 0,2 Euro (0,39 Mark) je Tonne abgezogen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62680 Telefax: 06131/626850

NEWS TEILEN: