Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hochwasserschutz in NRW ist unzureichend / Tumbrinck: Ă–kologisierung der FlĂĽsse und ihrer Einzugsgebiete dringend erforderlich

(Düsseldorf) - Anlässlich der aktuellen Hochwasserereignisse an zahlreichen nordrhein- westfälischen Flüssen hat der NABU NRW die Hochwasserschutzpolitik des Landes als unzureichend kritisiert. „Die Landesregierung setzt rein auf den technischen Hochwasserschutz“, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Dringender denn je sei es aber, die Ursachen der Hochwasserereignisse wie fehlende Überflutungsflächen, die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens durch landwirtschaftliche Nutzung und fehlende Auwälder sowie die weiterhin zu hohe Flächenversiegelung in den Flusseinzugsgebieten zu bekämpfen.

„Mit solchen Starkregenereignissen wie in den letzten Tagen wird im Zuge des Klimawandels häufiger zu rechnen sein“, sagte Tumbrinck. So sei laut Bundesumweltministerium als Folge des Klimawandels beispielsweise im Winter bis zu 40 Prozent mehr Regenmenge, aber weniger Schnee und Eis zu erwarten. Dadurch gelänge mehr Wasser direkt in die Flüsse und dies verzehnfache das Hochwasserrisiko in den nächsten Jahren. „Für die Wassermengen, die dann beispielsweise den Rhein hinunterrauschen, seien die Rheindeiche und die Überschwemmungsgebiete nicht ausgelegt. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Tumbrinck. Zudem kämen die Planungen zu langsam voran. Von 11 geplanten Projekten zur Deichrückverlegung und zur Schaffung von Polderflächen entlang des Rheins seien bisher nur 4 abgeschlossen.

Besonders kritisierte der NABU-Landesvorsitzende allerdings die Art der Maßnahmenplanung. „Ökologische Aspekte, wie Flutungen und Anbindung der Rückhalteräume an den Rhein fallen zunehmend unter den Tisch. Statt nachhaltiger, umfassender Auenentwicklung für Hochwasser und Natur wird nur noch sektoraler Hochwasserschutz betrieben.“ Dabei könne die Zukunft des Hochwasserschutzes nur in einer Ökologisierung der Flüsse und ihrer Einzugsgebiete liegen. Land und Kommunen forderte Tumbrinck auf, künftig nur noch solche Maßnahmen im unmittelbaren Einzugsbereich der Flüsse durch öffentliche Gelder zu fördern, die im Einklang mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz stünden.

Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, dem 2005 erlassenen Bundesgesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes und dem erst kürzlich durch das europäische Parlament verabschiedeten Entwurf einer europäischen Hochwasserschutzrichtlinie seien seit 2002 wichtige rechtliche Eckpunkte für einen nachhaltigen Schutz vor Hochwässern gesetzt worden. „Die rechtliche Basis für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist längst gelegt, aber die Umsetzungspraxis bleibt immer noch mangelhaft“, sagte Tumbrinck.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Merowinger Str. 88, 40225 DĂĽsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Telefax: (0211) 159251-15

(el)

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